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Kann das umstrittene Endlager für Atommüll umgesetzt werden?

Der Bau des umstrittenen Atommülllagers Schacht Konrad in Salzgitter kann vorerst fortgesetzt werden. Anträge auf Rücknahme oder Aufhebung der Pläne sowie ein Antrag auf Einstellung des weiteren Baus wurden vorläufig abgelehnt. Das gab das Niedersächsische Umweltministerium am Dienstag in...

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Auf einem Graffiti an einer Scheune im Stadtteil Schacht-Conrad steht: „Deine Kinder werden dich zur Rechenschaft ziehen.“ Foto.aussiedlerbote.de

Schacht Konrad - Kann das umstrittene Endlager für Atommüll umgesetzt werden?

Der Bau des Conrad-Schachts, des umstrittenen Atommüllendlagers in Salzgitter, kann vorerst fortgesetzt werden. Anträge auf Rücknahme oder Aufhebung der Pläne sowie ein Antrag auf Einstellung des weiteren Baus wurden vorläufig abgelehnt. Das gab das Niedersächsische Umweltministerium am Dienstag in Hannover bekannt. Minister Christian Meyer sagte, dies sei das Ergebnis einer rein rechtlichen Prüfung. „An unserer kritischen Haltung zum Endlager ändert sich dadurch nichts“, sagte der Grünen-Politiker.

Im Jahr 2021 haben einige Bündnisse Anträge auf Aufhebung oder Rücknahme von Planfeststellungsbeschlüssen gestellt. Kritiker bemängeln, dass das geplante Endlager nicht den Anforderungen heutiger Wissenschaft und Technik entspreche. Wichtige Aspekte wie Recyclingfähigkeit und Langzeitsicherheit werden nicht berücksichtigt oder gar berücksichtigt. Zu den Kritikern zählen die Naturschutzverbände Nabu und BUND, die Stadt Salzgitter, die IG Metall und der Landesbauernverband Landvolk.

Conrad Shaft ist eine stillgelegte Eisenmine, in der bis zu 303.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktive Abfälle gelagert werden. Es handelt sich um das erste atomrechtlich zugelassene Endlager für Abfälle in Deutschland.

Nationaler Umweltminister Meyer wies auf die Notwendigkeit eines weiteren Endlagers für schwach- und mittelradioaktive Stoffe hin, insbesondere zur Verwertung von Abfällen aus dem mit Wasser gefüllten Atommülllager Asser, und hat Bedenken hinsichtlich der Abfälle von Kernkraftwerken durch Abriss entstanden.

Nach der Vorentscheidung können Antragsteller nun innerhalb der achtwöchigen Anhörungsfrist Stellungnahmen abgeben, teilte das Ministerium mit. Mit der Entscheidung wurde ein Gerichtsverfahren eingeleitet. Eine Koalition von Kritikern zeigte sich enttäuscht und kündigte an, weitere rechtliche Schritte in Betracht zu ziehen.

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Quelle: www.stern.de

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