zum Inhalt

Kandidat für Datenschutzbeauftragtenamt zieht sich zurück

Landtag Sachsen-Anhalt
Blick in den Plenarsaal des Landtags von Sachsen-Anhalt.

Auf der seit Jahren andauernden Suche nach einem Datenschutzbeauftragten muss die Regierungskoalition in Sachsen-Anhalt einen erneuten Rückschlag hinnehmen. Der von der regierenden CDU ins Rennen gebrachte Rechtsanwalt Daniel Neugebauer aus Halle kündigte an, nicht erneut kandidieren zu wollen, wie die CDU am Sonntag mitteilte. Die Neubesetzung des Amts des Landesdatenschutzbeauftragten ist seit 2018 mehrfach misslungen.

Ende Juni war die Wahl Neugebauers im Landtag in drei Wahlgängen gescheitert, obwohl die Regierungskoalition aus CDU, FDP und SPD eine Mehrheit hat. Der «Mitteldeutschen Zeitung» sagte Neugebauer am Sonntag: «Ich habe mich gern engagiert und wollte dem Land einen Dienst erweisen. Aber im Landtag ist völlig unklar, wie es weitergeht.» Die CDU teilte mit, zu gegebenem Zeitpunkt einen neuen Kandidaten zu präsentieren.

Mit Bedauern habe man den Rückzug des Kandidaten zur Kenntnis genommen, sagte CDU-Fraktionschef Guido Heuer. «Leider hatte der Landtag diesem ausgesprochen geeigneten Fachmann in einer geheimen Wahl die Zustimmung verweigert.»

Nicht nur wegen der mehrfach fehlgeschlagenen Wahlversuche gibt es Wirbel um die Wahl, sondern auch um das Verfahren an sich. Das Transparenzportal «Frag den Staat» kritisiert, dass die Kandidaten, wie in anderen Bundesländern auch, von den Koalitionsfraktionen für das Amt vorgeschlagen werden, ohne dass es eine offizielle Ausschreibung gebe. Damit verstoße das Verfahren gegen die Datenschutz-Grundverordnung.

Bereits am Freitag reichte das Portal zusammen mit dem Datenschutzexperten Malte Engeler eine Beschwerde beim kommissarischen Datenschutzbeauftragten des Landes Sachsen-Anhalt ein. Engeler hatte im Sommer selbst versucht, für das Amt des Datenschutzbeauftragten in Sachsen-Anhalt zu kandidieren, was nach dem derzeitigen Verfahren aber nicht möglich ist. Mit gerichtlichen Eilanträgen hatte Engeler versucht, das Wahlverfahren zu ändern, sie wurden jedoch in zwei Instanzen abgelehnt. Wann erneut ein Versuch zur Wahl des obersten Datenschützers im Landtag von Sachsen-Anhalt unternommen werden soll, ist derzeit noch unklar.

Kommentare

Aktuelles