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Kabinett will grundlegenden Kinderschutz einführen

Kindergrundsicherung
Das Bundeskabinett will die geplante Kindergrundsicherung auf den Weg bringen.

Die Liberaldemokraten und die Grünen streiten sich seit Monaten insbesondere über die Gestaltung und Finanzierung des Essential Child Protection Scheme, das heute im Bundeskabinett vorgestellt wird.

Die Projekte im Bündnisvertrag sehen vor, ab 2025 verschiedene staatliche Kindergelder zu bündeln: das heutige Kindergeld, den Kinderfreibetrag für einkommensschwache Familien, den Kinderanteil am Bürgergeld und die Unterstützung bei der Schulbedarfsförderung. Die Gesellschaft zum Schutz und Wohlergehen von Kindern fordert solche Reformen seit Jahren, ist jedoch unzufrieden.

Mehr Familien haben ihr Geld verdient

Ziel ist es unter anderem, durch mehr Übersicht und ein einfacheres Antragsverfahren mehr Leistungsberechtigte zu erreichen. „Die Unterstützung für Familien wird einfacher, gerechter und einfacher“, sagte Grünen-Chefin Britta Haßelmann der Deutschen Presse-Agentur. Mit dem Kindergrundgeld bekommen sie endlich die Leistungen, die ihnen zustehen. „Besonders einkommensschwache Familien stellen oft aus Unwissenheit keinen Antrag auf Hilfe.“

Nach Schätzungen des Bundesfamilienministeriums kommt der derzeitige Kinderfreibetrag von monatlich maximal 250 Euro etwa einem Jahr nicht zugute. Drittel der Kinder. Anspruchsberechtigte Kinder. Zur grundlegenden Kinderfürsorge sprach Familienministerin Lisa Bowes (Grüne) davon, „den Kampf gegen die strukturell verwurzelte Kinderarmut zu beginnen“.

Garantiebetrag Plus X

Der Plan sieht wie folgt aus: Für alle Kinder wird ein sogenannter Garantiebetrag gezahlt. Es ersetzt das heutige Kindergeld (derzeit 250 € monatlich). Kinder, die das Erwachsenenalter erreicht haben, sich aber noch in der Schule oder Ausbildung befinden, sollen diesen garantierten Betrag direkt erhalten – anders als das heutige Kindergeld, das typischerweise an die Eltern gezahlt wird. Zusätzlich zu dieser Kaution können bei Bedarf weitere Beiträge geleistet und in Raten je nach Alter und Einkommen der Eltern gezahlt werden. Je weniger sie verdienen, desto höher sollte es sein.

Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA) ist bereits für die Kinderfürsorge zuständig und soll zur zentralen Anlaufstelle werden. Sie heißen künftig „Familienservice“ und Eltern werden proaktiv über die ihnen zustehenden Leistungen informiert. Bewerbungen sollten vollständig online erfolgen.

Paus wollte den Plan nach der Berliner Kabinettssitzung (1300) vorstellen. Sie und Finanzminister Christian Lindner (FDP) liegen seit langem in einem erbitterten Streit um die Finanzierung.

Die Grünen wollen mehr Geld ausgeben, die FDP ist dagegen.

Neben der Zusammenlegung von Dienstleistungen ist es den Grünen wichtig, dass auch diese Dienstleistungen erhöht werden. Die Liberaldemokraten sind eher besorgt über die Staatsfinanzen und die steigenden Ausgaben und weisen darauf hin, dass erhebliche Erhöhungen der Bürgerfürsorge und der Kinderfürsorge in Kraft getreten sind. Paus forderte zunächst 12 Milliarden Euro pro Jahr für die grundlegende Kindersicherheit, Lindner veranschlagte 2 Milliarden Euro.

Dem Gesetzentwurf zufolge wurde folgender Finanzrahmen vereinbart: Ab 2025 sind Mehrausgaben in Höhe von rund 2,4 Milliarden Euro geplant. Sollte die Nutzung durch die geplante Erhöhung der Klarheit steigen, könnten die jährlichen Mehrkosten bis 2028 auf 6 Milliarden Euro ansteigen.

Wie das Geld der Bürger wird es in regelmäßigen Abständen automatisch nach oben angepasst, basierend auf der Preisentwicklung im Land. Daher kann die genaue Höhe der Mehraufwendungen und des Kindergrundgeldes noch nicht genau beziffert werden. Im August nannte Paus Preise zwischen 530 Euro (für Kinder unter sechs Jahren) und 636 Euro (für das älteste Kind). Aber das sind nur Schätzungen. Die genaue Höhe hängt von der Preisentwicklung vor Einführung des Dienstes sowie von den individuellen Umständen und der Einkommenssituation der Familie ab.

Verein nicht zufrieden

Der Wohlfahrts- und Kinderschutzverband ist mit dem rechtlichen Plan nicht zufrieden. Sie hätten sich mehr Geld gewünscht. Ulrich Schneider, Geschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND): „Der sogenannte Grundkinderschutz der Ampel verfehlt schon jetzt sein wichtigstes Ziel, nämlich die Beseitigung der Kinderarmut, selbst hier, wo er schon früher begonnen hat.“ Diakonie-Präsident Ulrich Lilie sagte der Nachrichtenagentur dpa, dass eine „schmale Version der Kindergrundsicherung“ die Kinderarmut nicht ausreichend reduzieren könne.

Bis zum geplanten Start im Jahr 2025 sind noch einige Hürden zu überwinden. Das Projekt ist komplex: Die Zusammenlegung verschiedener Dienste erfordert Änderungen in verschiedenen Bereichen wie der Verwaltungs-, Sozial- und Steuergesetzgebung. BA hielt kürzlich in einer Erklärung einen Start Anfang 2025 für „unrealistisch“.

Nach der Bildung des Kabinetts muss dieses zunächst die Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates einholen. Thomas Kluge, Vorsitzender des Deutschen Kinderhilfswerks, äußerte in der Funke-Zeitung die Sorge, dass es bei den weiteren Verhandlungen im Bundestag und Bundesrat zu „Abstrichen“ bei der Grundsicherung von Kindern kommen werde.

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