Das Land Sachsen will die Gleichstellung im öffentlichen Dienst stärken. Am Dienstag veröffentlichte das Kabinett einen Anhörungsgesetzentwurf. Darüber freut sich Gleichstellungsministerin Katja Meier (Grüne). Sachsen ist hier einen großen Schritt vorangekommen. Meier erkennt aber auch die lange Diskussion zu diesem Thema an. Manche Menschen müssten das Thema erst einmal öffentlich diskutieren, sagte Meyer und bezog sich offenbar auf den Koalitionspartner CDU. Der Gesetzentwurf ist das Ergebnis eines Aushandlungsprozesses, in dem die Partner in einer Koalition nie „ganz zufrieden“ sind.
Sachsen hat 1994 die Gleichstellung von Mann und Frau in der Verfassung des Freistaates verankert. Laut Meyer wird das Konzept der Frauenförderung in der Exekutive seither mit unterschiedlicher Konsequenz umgesetzt. „Wir wollen mit diesem Gesetz den öffentlichen Dienst modernisieren.“ Dort, wo Frauen in relevanten Bereichen unterrepräsentiert sind, sollen Führungspositionen bei gleicher Eignung bevorzugt werden.
Aus Meyers Sicht soll das Gesetz die Gleichstellungsbeauftragten stärken und ihre Mitwirkungsrechte verbessern. Darüber hinaus haben sie das Recht, im Falle eines Verstoßes zu klagen. Auch die Terminologie ändert sich. Fortan heißen Frauenförderprogramme Gleichstellungsprogramme und Frauenbeauftragte werden zu Gleichstellungsbeauftragten. Meyer sprach über die notwendige Spezialisierung der Gleichstellungsarbeit. In Sachsen sind rund 65 Prozent der 216.000 Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder und Kommunen Frauen.
Zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie sieht der Gesetzentwurf auch mobiles Arbeiten und flexible Arbeitszeiten vor. Kommunen mit mehr als 17.000 Einwohnern müssen nun eine Gleichstellungsbeauftragte bestellen. Ihr Freigabezeitraum richtet sich nach der Größe der Agentur.
Das Gleichstellungsgesetz zielt auch darauf ab, eine stärkere Beteiligung von Männern an der häuslichen Pflege zu unterstützen. „Wir wollen mit dem Gesetz gleiche Chancen für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst, unabhängig vom Geschlecht, schaffen, ihre Fähigkeiten einzubringen und ihre Chancen zu nutzen“, betonte die Ministerin.
“Die Zeit ist reif für das Land Sachsen, das Thema Gleichbehandlung ist endgültig im 21. Jahrhundert angekommen”, kommentierte die Landtagsabgeordnete Lucie Hammecke (Grüne) den Gesetzentwurf. Gleichstellungsfragen stehen im Mittelpunkt der sächsischen Zukunft.
Die Anhörung des Vereins ist für Mitte Februar geplant und soll bis Ende des ersten Quartals ausgewertet werden. Noch vor der Sommerpause will das Kabinett den Entwurf noch einmal aufgreifen, bevor er in den Landtag eingebracht wird. Je nach Behandlung durch den Landtag könnte das Gleichstellungsgesetz am 1. Januar 2024 in Kraft treten.