Zweieinhalb Jahre nach dem Mord an einem ehemaligen Priester in Berlin sind die Urteile für die beiden Täter rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Donnerstag die Berufung eines 23-jährigen Staatsanwalts gegen die Entscheidung des Landgerichts Berlin (Az.: 5 StR 285/22) zurückgewiesen. Im vergangenen Jahr wurde der junge Mann wegen Mordes und Raubes mit Todesfolge zu acht Jahren Haft verurteilt.
Bereits am Dienstag hatte die 5. Kriminalabteilung des BGH in Leipzig die Revision des zweiten Täters in einem Beschluss zurückgewiesen. Der Mann wurde wegen Raubes zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.
Das Opfer, ein 77-jähriger Priester, wurde im Sommer 2020 in seiner Wohnung in Berlin angegriffen. Die Täter waren eine Gruppe junger Rumänen, die Bargeld und Wertsachen haben wollten. Der ehemalige Pastor wurde mit einem Kissen erstickt. Das Opfer und einer der Räuber trafen sich in einem Kreis von Betrügern. Der Angeklagte hielt den 77-Jährigen für vermögend und vermutete, dass Geld in seiner Wohnung versteckt war. Das Berliner Landgericht ging davon aus, dass man den Mann nicht töten wollte, doch der Angriff eskalierte.
Die Staatsanwaltschaft hatte den 23-Jährigen nach dem Erwachsenenstrafgesetzbuch zu lebenslanger Haft verurteilen wollen. Er war zum Zeitpunkt des Mordes 20 Jahre und 9 Monate alt. Die Verteidigung des jungen Mannes suchte nur eine Verurteilung wegen Beihilfe. Der 5. Strafsenat des BGH sah in dem Berliner Urteil jedoch keine Rechtsfehler und lehnte die Revision ab.
In einem separaten Prozess wurde im vergangenen Jahr ein dritter Mann wegen mitschuldigen Mordes zu elfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Dabei identifizierte er einen vierten Mitverschwörer, der später festgenommen wurde.