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Junge Geflüchtete: Sachsen stellt Forderungen an Bund

Sachsens Sozialministerin Köpping
Petra Köpping spricht im Herbert-Wehner-Haus.

Wegen einem verstärkten Aufkommen an unbegleiteten minderjährigen Ausländer haben sich das sächsische Sozialministerium, der Städte- und Gemeindetag sowie der Landkreistag mit drei Forderungen an die Bundesregierung gerichtet. «Es sind Verbesserungen nötig und wir müssen gemeinsam klären, wie wir diese umsetzen können», sagte die sächsische Sozialministerin Petra Köpping (SPD) am Donnerstag in Dresden. Ihr Ministerium hätte mit zwei Erlassen im Jahr 2022 und in diesem Herbst die kommunale Ebene bereits bestmöglich unterstützt. Nun sei die Bundesregierung am Zug.

«Wir fordern nun vom Bund, dass er den Aufbau und den Betrieb kommunaler Infrastruktur für vorläufige Schutzmaßnahmen bei unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten vollumfänglich finanziert.» Somit soll den Einrichtungen mehr Stabilität und Planungssicherheit gegeben werden. «Niemandem ist mit einem ständigen Auf und Ab bei Schließung und Öffnung von Einrichtungen geholfen», sagte Köpping. Die Kapazitäten sollten flexibel nutzbar sein und allen Kindern und Jugendlichen zugutekommen.

Zudem müsse geprüft werden, ob männlichen unbegleitete Ausländer ab 16 Jahren auch in Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht werden können. Dort könnten sie zunächst in separaten Bereichen und mit Betreuung beherbergt werden. Bisher werden sie in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe untergebracht. Im Einzelfall sei eine Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften bereits jetzt möglich.

Auch müsse geprüft werden, inwieweit sachliche Zuständigkeiten der Betriebserlaubnis – etwa die maximal zulässige Gruppengröße – zeitlich befristet vom Landesjugendamt an die örtlichen Träger der Jugendhilfe übertragen werden können. Mit der Übertragung der Zuständigkeit auf die örtliche Ebene soll die Unterbringung der Minderjährigen beschleunigt werden. Der gesetzliche Auftrag – die Aufgaben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen wahrzunehmen – bleibe von der Übertragung der Zuständigkeit unberührt.

Weil die Absenkung von Standards von den Trägern der Jugendhilfe kritisch gesehen werden, soll es dem Sozialministerium zufolge zunächst bei Prüfaufträgen an den Bund bleiben.

Von Januar bis Ende September sind laut Sozialministerium in Sachsen 1959 unbegleitete minderjährige Ausländer durch die Jugendämter vorläufig in Obhut genommen worden. Davon sei etwa die Hälfte in Sachsen geblieben (1002). Demnach sind bis Ende September die Erstaufnahmen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 81,1 Prozent gestiegen. Der Bestandsaufwuchs um 57,3 Prozent.

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