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Minister unterstützt junge Arbeitslose

Minister unterstützt junge Arbeitslose
Alexander Schweitzer (SPD) spricht während eines Interviews.

Minister unterstützt junge Arbeitslose

Arbeitslose sind eines der sozialen Probleme Deutschlands. Alexander Schweitzer, der Sozialminister von Rheinland-Pfalz, lehnt die Strategie der Bundesregierung, die Aufgabe der Unterstützung junger arbeitsloser Menschen in absehbarer Zukunft den Arbeitsagenturen zu übertragen, vehement ab.

Nach Meinung des SPD-Vertreters reicht dieser Ansatz nicht aus, um jungen Menschen bei ihrem Streben nach engeren Verbindungen zum Arbeitsmarkt zu helfen. Er argumentiert, dass diejenigen unter 25 Jahren, die arbeitslos sind, eine aufmerksame Betreuung benötigen, die von den derzeitigen Strukturen der Arbeitsagenturen unzureichend abgedeckt wird.

Schweitzer schlägt vor, dass die Lösung in den Jobcentern liegt, die dieses intensive Mentoring bieten können. Er betont die Bedeutung, sich an diesem Rahmen zu orientieren. In diesen Zentren erhalten junge Menschen, die häufig keinen Schulabschluss oder eine Berufsausbildung haben, Möglichkeiten zur Kompetenzerweiterung.

Die Gefahr, warnt er, besteht darin, dass die alleinige Abhängigkeit von Arbeitsagenturen zu Stellenangeboten führen kann, die nicht den individuellen Bedürfnissen entsprechen.

Minister unterstützt junge Arbeitslose.  Foto: Pexels License / Pexels.com

Sonderkonferenz der Arbeits- und Sozialminister

Mit tiefen Bedenken äußert Schweitzer die Befürchtung, dass noch mehr junge Menschen verloren gehen könnten, die dringend auf dem Arbeitsmarkt benötigt werden. Aus diesem Grund hat er eine Sonderkonferenz der Arbeits- und Sozialminister für den 20. September einberufen.

In der gesamten Nation besteht unter den wichtigsten Interessengruppen Einigkeit darüber, dass die Pläne der Bundesregierung einer Überprüfung bedürfen oder zumindest gemildert werden sollten.

Wie in den Vorschlägen dargelegt, sollen bundesweit fast 700.000 arbeitslose Menschen unter 25 Jahren in den Sozialgesetzbuch III übergehen und somit Kunden der Arbeitsagenturen werden. Zuvor fielen sie unter die Zuständigkeit der Jobcenter, die dem Sozialgesetzbuch II unterlagen.

Die Begründung für diese Umstellung lautet, dass die Leistungen nach SGB II aus Steuermitteln finanziert werden und durch Steuereinnahmen aufrechterhalten werden müssen. Unter der Schirmherrschaft der Arbeitsagenturen werden die Kosten durch beitragsbasierte Arbeitslosenversicherung gedeckt, anstatt durch den Bundeshaushalt.

In Rheinland-Pfalz gibt es 31 Jobcenter. Laut Daten der Bundesagentur für Arbeit für den April dieses Jahres erhielten über 28.500 Personen im Alter von 15 bis 25 Jahren Unterstützung nach SGB II.

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