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Jäger überreichen Staatssekretär ihre Kritik am Jagdgesetz

Jagdgewehr
Eine Jägerin lädt ihre Jagdwaffe mit bleifreier Jagdmunition.

Die Kritik des rund 20.000 Mitglieder starken Landesjagdverbands (LJV) am Entwurf für ein neues Jagdgesetz in Rheinland-Pfalz reißt nicht ab. In Begleitung von nach Polizeiangaben rund 600 Jägern hat LJV-Präsident Dieter Mahr die Stellungnahme des Verbands am Donnerstag dem Staatssekretär im zuständigen Umweltschutzministerium in Mainz, Erwin Manz (Grüne), übergeben. Viele Jäger trugen orangefarbene Westen, einige ließen Jagdhörner ertönen.

Der LJV fordert die vollständige Rücknahme des Gesetzentwurfs. Aus Protest hatte er seine Mitglieder auch schon aufgerufen, im Rahmen einer als «Warnstreik» bezeichneten Aktion bei Unfällen verendete Wildtiere nicht mehr mitzunehmen.

Die Jäger kritisieren den Entwurf als einseitig und haben verfassungsrechtliche Bedenken. «Wir lassen uns nicht zum Sündenbock und reinen Erfüllungsgehilfen machen», betonte Mahr. «Das Ministerium meint, dass aufgrund des Waldumbaus die Wildbestände reduziert werden müssen. Selbst wenn das stimmen sollte, braucht die Politik am Ende die private Jägerschaft und ihr Engagement, um dieses Ziel zu erreichen», sagte Mahr. «Wir jagen freiwillig und in unserer Freizeit.» Die private Jägerschaft solle gezwungen werden, die Übernahme von Verantwortung für ein Jagdrevier zu reduzieren, kritisierte er.

Kritik an dem Gesetz kam auch vom Wanderverband. Dieser sieht in der geplanten Sperrung von Fußwegen und -pfaden eine massive Einschränkung des Waldbetretungsrechts. In Wildruhezonen müsse entsprechend der bisherigen bewährten Regelung zumindest auf markierten Wanderwegen, auch wenn diese auf Fußwegen und -pfaden verliefen, weiterhin das gesetzlich garantierte Waldbetretungsrecht gelten, fordert der Verband. «Entsprechend soll dies auch für ausgewiesene Radwege gelten.»

Mit der Novelle des Landesjagdgesetzes soll die Jagd stärker auf die in Folge des Klimawandels nötige Walderneuerung ausgerichtet werden. Bis zu diesem Sonntag (15. Oktober) könnten noch Einwendungen gegen das Gesetz eingereicht werden. Vor der parlamentarischen Sommerpause im kommenden Jahr soll das Gesetz in den Landtag kommen, in Kraft treten könnte es dann zum 1. April 2025, dem Start des Jagdjahres 2025/26.

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