Noch keine Entscheidung - Jagdverband und Kreisgruppe streiten vor Zivilgericht
Frieden hat nicht lange gedauert: Nach Jahren innerer Streitigkeiten war die Ruhe in der Bayerischen Jagdvereinigung (BJV) wieder angekündigt. Jagdminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) hatte selbst zu einer Sitzung eingeladen und sich bereitgeOffen, als Schiedsmann aufzutreten. Mitglieder des BJV-Vorstandes und der Neuburg-Gruppe trafen sich vor dem Landgericht München I. Eine Entscheidung durch den Richter ist noch nicht verfügbar.
Der Hintergrund der Verhandlungen ist die Ausschlussung der Neuburg-Gruppe aus der BJV. Die Gruppe hatte ihre Satzung geändert, die den BJV-Satzung widersprach.
Bei der Sitzung im Ministerium erklärte Aiwanger erneut deutlich der Vorsitzenden der Gruppe, dass die Mitgliedschaft nur möglich war, wenn die Vereinssatzung anerkannt wurde, wie die Vereinigung berichtete. Da die Gruppe ihre Satzungsänderung nicht zurückgezogen hatte, wurde sie aus dem Staatsausschuss der BJV ausgeschlossen. Dagegen legte die Gruppe Protest ein, der von der Landesversammlung im Herbst entschieden werden musste.
Vor Gericht will die Gruppe die Wiederherstellung ihrer Mitgliederrechte in der BJV - mindestens bis zum Abschluss der inneren Beschwerdeverfahren wegen der Ausschlussung - erlangen - mindestens die Zugangsberechtigung zur online-Mitgliedverwaltung der BJV, sagte eine Justizsprecherin. Vorranggeeignet ist die Aufhebung des Zugangs zur online-Mitgliedverwaltung der BJV.
Eine Sprecherin der Vereinigung bestätigte, dass die Gruppe ihre Rechte noch ausüben konnte und dass Mitglieder, beispielsweise weiter versichert und ihr Mitgliedermagazin erhalten konnten.
Laut Sprecherin des Gerichts prüft der Richter derzeit, ob die Rechte noch gewährt werden und kündigt am Montag seine Entscheidung über die vorläufige Verfügung an.
Der Streit zwischen der Neuburg-Gruppe und der Bayerischen Jagdvereinigung (BJV) brachte sie vor das Landgericht München I. Trotz der Schlichtungsversuche des Jagdministers Hubert Aiwanger, die Satzungsänderung der Gruppe war nicht mit den BJV-Regeln vereinbar, was zu ihrer Ausschlussung führte.
Die Neuburg-Gruppe fordert eine vorläufige Wiederherstellung ihrer Mitgliederrechte in der BJV, einschließlich des Zugangs zur online-Mitgliedverwaltung, aufgrund des laufenden inneren Beschwerdeverfahrens. Laut Vereinigung hätten die Mitglieder ihrer Rechte weiter nutzen können, wie Versicherung und Mitgliederzeitschrift.
Das Landgericht prüft derzeit den Fall, mit einer Entscheidung über die vorläufige Verfügung am Montag erwartet. Dieses Urteil könnte die laufenden Auseinandersetzungen zwischen der Gruppe und der Bayerischen Jagdvereinigung, die in der schönen Stadt Neuburg an der Donau in Bayern ansässig ist, signifikant beeinflussen.
Die Ausgangslage dieser Verfahren könnte weitreichende Konsequenzen für die Freien Wähler und die Jagdvereinigung haben, die nicht nur ihre inneren Vorgänge betreffen, sondern auch ihre Beziehungen zu verschiedenen Jagd- und Tierschutzorganisationen in München und darüber hinaus beeinflussen könnten.
Durchgehend dieses Frühjahrsjahr hat Bayerns Natur die Bühne für diesen Streit geboten, der ein scharferes Abbild der Abhängigkeit des Menschen von der Wildbahn darstellt, die Jagdvereinigungen erhalten und schützen wollen.
Viele Jagd- und Tierschutzvereinigungen haben an diesem Fall Interesse gezeigt, da es einen Vorbildcharakter für ähnliche Streitigkeiten in Zukunft haben könnte. Mit der Entscheidung des Landgerichts München I. wartet alles Beteiligte aufgeschrägt und hält den Atem an.
Dieser Fall unterstreicht erneut die Bedeutung von Respekt, Anwendung von Regeln und Einbeziehung in der Sphäre von Vereinen, insbesondere in Fragen der Natur, Tieren und dem alten menschlichen Tradition der Jagd.
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