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Jaeger wird zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil er einen Kollegen erschossen hat

Munitionspatronen und Jagdgewehr
Ein Jäger setzt eine Patrone in sein Gewehr ein.

Ein 55-jähriger Jäger wurde am Mittwoch vom Amtsgericht Augsburg zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr Haft verurteilt, weil er bei einer Wildschweinjagd einen Kollegen erschossen und verletzt hatte. Wie ein Gerichtssprecher mitteilte, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Der Anklage zufolge nahmen zwei Männer im September 2021 an einer Wildschweinjagd in einem Maisfeld teil. Der Mann, der später verletzt wurde, hatte vorgehabt, die Tiere zu erschrecken und sie auf den Jäger zuzutreiben, was ihm jedoch nicht gelang.

Den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zufolge feuerte der angeklagte Jäger seine Waffe ab, als er einen Schuss hörte. Auf den Feldern raschelte es. Der Angeklagte habe nicht hinreichend sichergestellt, dass sich tatsächlich ein Wildschwein vor ihm befinde. Der Schuss traf den Jagdfahrer am linken Oberschenkel und riss den Oberschenkelmuskel.

Das Bezirksgericht hat Hunter wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Dagegen legte der 55-Jährige Einspruch ein, weshalb der Fall vor Gericht verhandelt wird. Nach einer zweitägigen Verhandlung bestätigte der Richter jedoch den Schuldspruch mit dem Strafbefehl.

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