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Ist Fotografieren von Falschparkern in Deutschland erlaubt?

Man möchte melden, dass jemand illegal geparkt hat. Ist es erlaubt, das Auto zu fotografieren und das Bild an die Polizei zu senden? Ist das legal?

Foto: un-perfekt / Pixabay

Es gibt strenge Regeln, daher sollte man beim Fotografieren illegal geparkter Autos vorsichtig sein. Trotzdem kann unachtsames, illegales Parken andere stören und gefährliche Situationen auf der Straße verursachen.

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Dennoch muss das Gesetz von allen eingehalten werden. In Deutschland gelten strenge Datenschutzregeln, die jeder Bürger befolgen muss. Andernfalls besteht das Risiko, in Schwierigkeiten zu geraten. Welche Regeln gelten?

Wie man illegal geparkte Autos fotografiert, ohne Regeln zu verletzen

Ist Fotografieren von Falschparkern in Deutschland erlaubt? Nach Artikel 6 Absatz 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die Datenverarbeitung nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt.

Ein „berechtigtes Interesse“ spielt hierbei eine besonders zentrale Rolle. Was bedeutet das eigentlich in Bezug auf illegales Parken?

Die DSGVO sieht vor, dass Fotos ohne Zustimmung der abgebildeten Person gemacht werden können, wenn dies „zur Erfüllung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt“.

Dabei bleibt die Frage umstritten, ob das Melden illegaler Parkvorgänge durch Privatpersonen dem öffentlichen Interesse entspricht. Daher beschäftigt diese Frage immer wieder die Gerichte in Verfahren.

Jeder, der im Rahmen einer Meldung Fotos illegal geparkter Autos an die Polizei sendet, verstößt in der Regel nicht gegen den Datenschutz. Das ergibt sich aus zwei Grundsatzentscheidungen des Verwaltungsgerichts Ansbach.

Фотографировать незаконно припаркованные автомобили можно, но необходимо соблюдать определенные правила. Фото: photosforyou / Pixabay
Ist Fotografieren von Falschparkern in Deutschland erlaubt? Foto: photosforyou / Pixabay

Das Gericht entschied zugunsten zweier Männer, die ihre Beschwerden über Verstöße gegen Parkregeln auf Gehwegen und Fahrradwegen mit Fotos belegten. Dafür wurden sie vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht mit einer Geldstrafe von 100 Euro je Fall verwarnt.

Beide klagten dagegen. Das Verwaltungsgericht verband die beiden Verfahren zu einer gemeinsamen Verhandlung, da dieselben Fragen berührt wurden. Letztendlich erachtete das Gericht die Datenverarbeitung als zulässig.

Daher durften die Männer die entsprechenden Fotos an die Polizei senden. Die Urteile haben grundlegende rechtliche Bedeutung.

Einigen Leuten reicht eine einfache Meldung an die Polizei nicht aus. Viele erwägen, die Fotos in sozialen Netzwerken zu teilen.

Hier wird empfohlen, Vorsicht walten zu lassen, um nicht gegen Datenschutzrechte zu verstoßen. Bevor Bilder im Internet veröffentlicht werden, sollten Kennzeichen und identifizierende Informationen verborgen werden.

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