Nach einer Berufung beim Bundesgerichtshof hat das Oberlandesgericht München (OLG) das Urteil in einem weiteren Prozess gegen einen islamistischen Extremisten verkündet. Die Entscheidung vom Dienstag (9.30 Uhr) betraf jedoch nur Elfmeter. Die Frau aus dem niedersächsischen Lorn wurde im Oktober 2021 wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu 10 Jahren Gefängnis verurteilt. Die Bundesanwaltschaft legte Berufung ein und verwies den Fall an eine andere Strafsenat des Landgerichts München zurück.
Wenn es nach der US-Staatsanwaltschaft geht, werden die Strafen zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Verfahrens deutlich höher ausfallen. In ihrem Schuldeingeständnis vor einer Woche forderte sie eine Haftstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten für den IS-Rückkehrer.
Jennifer W. gab ihre Taten im ersten Prozess zu. Im Sommer 2015 habe sie miterlebt, wie ein von ihr und ihrem Mann versklavtes jesidisches Mädchen in der Mittagssonne von dem Mann gefesselt gestorben sei, heißt es in der Anklageschrift. 2014 reiste der 32-Jährige mit Hilfe von Schmugglern vom Flughafen Münster/Osnabrück nach Syrien, um sich der Terrorgruppe Islamischer Staat (IS) anzuschließen.
W.s irakischer Ex-Ehemann wurde zu lebenslanger Haft, einschließlich Völkermord, verurteilt. Nachdem das Mädchen und ihre Mutter vom IS entführt worden waren, kaufte er sie als Sklaven.