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IS-Rückkehrer zu 14 Jahren Haft verurteilt

Urteil
Der Angeklagten wird unter anderem vorgeworfen, ein fünf Jahre altes Mädchen als Sklavin gehalten zu haben und sie verdursten ließ.

Rund acht Jahre nach dem Tod eines jesidischen Mädchens ist ein islamistischer Extremist in München wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu 14 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Am Dienstag erhob das Oberlandesgericht (OLG) München Anklage wegen Versklavung und Tötung mit der Begründung, sie habe aus Menschenverachtung gehandelt.

Die Frau aus Lorne, Niedersachsen, hatte zuvor zugegeben, dass sie im Sommer 2015 in ihrem Haus im Irak Zeuge des Todes eines von ihr und ihrem damaligen Ehemann versklavten Mädchens geworden war. Der Mann hatte das Kind zuvor bestraft, indem er es in der Mittagssonne angekettet hatte.

Die Entscheidung wurde vom Neunten Strafsenat in einem Wiederaufnahmeverfahren getroffen, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) im Berufungsverfahren gegen das neue Urteil das vorherige Urteil des OLG abgewiesen hatte. Im Gegensatz zu einem früheren Beschluss des Achten Strafsenats vom Oktober 2021 wird das Gericht keine weniger schwerwiegenden Fälle mehr behandeln.

Der Senat verurteilte unter anderem das Vorgehen der heute 32-jährigen Frau nach dem Tod ihres Kindes. Sie hielt ihrer Mutter eine Waffe an den Kopf, um sie zum Weinen zu zwingen. Auch die schweren psychischen Folgen, unter denen die Mutter des Mädchens bis heute leidet, hat der Senat als verschärfte Strafe geahndet.

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