Internetunternehmen täuschen EU-Verbraucher weiterhin
Es ist kein Geheimnis, dass große digitale Unternehmen versuchen, Benutzer online zu lenken. In der EU soll das Digital Services Act dies eigentlich verhindern und für Transparenz sorgen. Verbraucherschützer monierten in einer Studie, dass Amazon, Google und Unternehmen die Regeln immer noch umgehen, obwohl sie schon seit Monaten gelten.
Hundert Tage nach Inkrafttreten des European Digital Services Act (DSA) sind große Internetunternehmen in den USA und China immer noch nicht den neuen gesetzlichen Verpflichtungen nachgekommen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv). Amazon, Booking.com, Google Shopping und YouTube verwenden immer noch illegale Designtechniken („Dark Patterns“), um Verbraucher in eine bestimmte Richtung zu lenken.
Ab August 2023 ist es Anbietern sehr großer Online-Plattformen untersagt, menschliche Verhaltens- oder Wahrnehmungsmuster durch Designtricks, etwa durch die Farbgestaltung von Buttons oder lange Klickwege, auszunutzen. „Menschen fühlen sich durch Designtechniken auf Online-Plattformen manipuliert, verwirrt oder getäuscht“, sagte vzbv-Vorstandsmitglied Ramona Pop. „Es ist wirklich überraschend, dass Unternehmen geltende Gesetze so hartnäckig ignorieren oder nur halbherzig durchsetzen.“
Mangel an Informationen, insbesondere bezüglich Werbung
Auch bei der Transparenz der Werbestandards stellten Verbraucherschützer gravierende Mängel fest. Der vzbv erklärt, dass große Online-Plattformen dazu verpflichtet seien, verständliche und zugängliche Informationen über die Standards der Anzeigendarstellung bereitzustellen. Diese Informationen sollten direkt durch einen Klick auf die Anzeige zugänglich sein. „Bislang ist keiner der befragten Anbieter dieser Verpflichtung nachgekommen.“
Der Verband untersuchte Instagram-Anzeigen von Meta Group, Snapchat, TikTok und X/Twitter. Denn bis auf Snapchat kennzeichnen alle anderen Unternehmen Werbeinhalte als Anzeigen und nennen die jeweiligen Werbetreibenden namentlich.
Unzufrieden sind Verbraucherschützer auch mit der Art und Weise, wie das „Kleingedruckte“ bei den großen Internet-Playern dargestellt wird. Beispielsweise müssen Anbieter nach dem DSA ihre Kontaktdaten leicht auffindbar zur Verfügung stellen und ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) transparent machen. Kontaktmöglichkeiten gibt es mittlerweile im Apple App Store sowie auf Facebook und TikTok. Allerdings sei dies aus verbraucheraktivistischer Sicht „ziemlich schwer zu erreichen“. Der Verein bemängelte, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen teilweise schwer auffindbar seien und nicht immer alle erforderlichen Informationen, etwa zum internen Beschwerdesystem, enthielten. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Suchseiten Booking.com und Google sowie der Apps TikTok und X/Twitter wurden überprüft – einige davon waren mehr als 50 A4-Seiten lang.
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Quelle: www.ntv.de