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Interesse an Cannabisanbauverbänden steigt

Cannabis kann bereits legal zu Hause angebaut werden. Bald wird dies auch in größerem Umfang in Anbauverbänden möglich sein. Anträge können ab dem 1. Juli gestellt werden.

Auf der Hanfmesse "Mary Jane" werden Hanfsämlinge zum Verkauf angeboten.
Auf der Hanfmesse "Mary Jane" werden Hanfsämlinge zum Verkauf angeboten.

Gesellschaft - Interesse an Cannabisanbauverbänden steigt

Vor dem offiziellen Startsignal für Cannabis-Wachstumskooperativen wächst das Interesse unter potenzen Betreibern. Die Sozialförderungsverwaltung für Rheinland-Pfalz (LSJV), die für die Erteilung von Erlaubnissen in Rheinland-Pfalz zuständig ist, hat laut Angaben des Pressedienstes der Deutschen Presse-Agentur in Mainz 86 Absichtserklärungen, berichtet der Sozialministerium. Eine Woche zuvor gab es noch weniger als die Hälfte davon. Anfangs Juli können Anträge von Cannabis-Wachstumskooperativen an die LSJV eingereicht werden.

Mehr Vereine am Start

In den letzten Wochen ist die Anzahl gegründeter Vereine, die Cannabis wachsen wollen, gestiegen. Schon 17 Vereine mit dem Namen Cannabis in ihrem Namen sind im Landregister der Länder Rheinland-Pfalz eingetragen. Eine Woche zuvor gab es noch weniger als fünf von ihnen.

Sie heißen Cannabis Social Club Sondernheim Green Gorilla (Germersheim), Cannabis Gold RLP (Trier), Cannabis Club Green Love (Lambsheim) oder Cannabis Initiative (Mainz). Neben möglichen Cannabis-Wachstumskooperativen wie Dopemaker Productions und der Mainzer Familienverein, die den Begriff Cannabis in ihrem Namen nicht tragen, werden auch erwähnt.

Die Vereinsregistrierung ist eine Voraussetzung für die Antragstellung. Sollte ein Antrag vollständig sein, hat die LSJV drei Monate für die Bearbeitung, laut der Regierung. Es soll maximal ein Cannabis-Wachstumskooperativ pro 6.000 Einwohner in einem Landkreis und in einer Freien Stadt geben.

Nach dem Cannabisgesetz ist seit dem 1. April 2023 die Besitzung und Heimkultivierung von begrenzten Mengen an Cannabis für Erwachsene allgemein erlaubt. Die Regeln für die Heimkultivierung in Wachstumskooperativen treten am 1. Juli in Kraft. In Wachstumskooperativen kann Cannabis kollektiv von Mitgliedern für persönliche Verwendung angebaut und den Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden.

Es ist besser etwas länger zu warten

Fynn von Kutzschenbach, der schon acht Cannabis Social Clubs (CSC) in Hessen und eins in Mainz mit seinem Team gegründet hat, plant, Anträge auf Lizenzrückgängigmachungen anzumelden statt zu wetten. "Die Risiken sind einfach zu hoch, Fehler am Anfang zu machen", sagte der junge Unternehmer. "Vieles ist inzwischen aufgeklärt, auch was die Bußen sind, aber es gibt noch Fragen. Zum Beispiel muss man eine Parzelle haben, wenn man einen Antrag einreichen will, oder einen belegten Mietvertrag?"

Er plant, im Herbst Anträge einzureichen. Es gibt jedoch viel Verwaltung und andere Hindernisse, die er den Clubs zusätzliche Schwierigkeiten bereiten glaubt. "Eine Genossenschaft wäre ein besseres Rechtsform, die auch eine andere Liquidität als Banken hat", sagte er. "Wo sollte eine Vereinigung das Geld für eine Parzelle, die Umwandlung und die hohen Stromkosten von Mitgliedsbeiträgen finden?"

Das Cannabis Social Club Rhoihesse in Woerrstadt (Bezirk Alzey-Worms) hat bereits ein Gewerbegebäude gefunden und renoviert, erzählte Daniel Ehrlich, der für die Organisation der Anbau im Club und sich selbst der Anbauberater nennt. Sein Verein, der seit Januar im Vereinsregister eingetragen ist, hat bereits die Antragsvorbereitungen getroffen und plant, sie am 1. Juli einzureichen. Ehrlich bezeichnet die Regeln für Cannabis-Wachstumskooperativen als "veto-fest".

Individuelle Punkte könnten Schwierigkeiten bereiten, wie seine Einschätzung. Zum Beispiel soll es verboten sein, dass mehrere Vereine ein bewegliches Eigentum für den Anbau teilen, was für Vereine in Städten Herausforderungen bereiten könnte. Gewerbeimmobilien haben in der Regel mehr Raum als ein Verein für den Anbau braucht.

Das Cannabis Social Club Rhoihesse hat bereits 250 Anfragen von interessierten Parteien erhalten. Etwa 100 von ihnen sind bereits Mitglieder geworden, sagte Ehrlich. Aufgrund der Sorge um Minderjährige hat das Club das Mindestalter auf 21 Jahre erhöht. In Bezug auf die Lizenz sind wir engagiert mit den Behörden in Verbindung geblieben, "da es neuem Terrain für alle ist".

Das Landesamt ist auch dafür vorgesehen, die Wachstumsvereinigungen jährlich zu kontrollieren, wie die Regierung angekündigt hat. Darüber hinaus sollen zufällige Kontrollen stattfinden. Für die Umsetzung des Cannabisgesetzes sollen "angemessene Ressourcen" im Landesamt und im Ministerium aufgebaut werden.

Es ist im Wesen der Sache, dass nicht alle Fragen der praktischen Umsetzung mit neuen Gesetzen definitiv beantwortet werden können. Deshalb wird das Sozialministerium die Regeln einerseits bewerten, wie ein Sprecher ausgesagt hat.

Eine Wachstumsvereinigung darf nur Cannabis ihren Mitgliedern zur Deckung ihrer persönlichen Bedürfnisse geben. Ein Maximum von 25 Gramm Cannabis pro Tag und 50 Gramm pro Monat pro Mitglied ist erlaubt. Adoleszenten zwischen 18 und 21 Jahren dürfen maximal 30 Gramm Cannabis pro Monat konsumieren - der THC-Gehalt darf maximal zehn Prozent betragen.

Gemeinsamer Registrierungsportal der Länder für Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz

  1. Interessierte Parteien in Germersheim, wie in anderen Regionen von Rheinland-Pfalz, schließen sich der wachsenden Liste potenzieller Betreibervereine für Cannabis-Anbauvereine an, nachdem das Sozialamt für Rheinland-Pfalz (LSJV) angekündigt hat.
  2. Das Verein Sondernheimer Grüne Gorilla in Germersheim ist eine von 17 registrierten Cannabis-Vereinen in Rheinland-Pfalz, wie berichtet wurde, durch die Medien.
  3. Das Landesamt in Trier, das sich mit der Ausstellung von Erlaubnissen befasst, erwartet Anträge für Cannabis-Anbau ab dem 1. Juli, wobei die Zahl interessierter Anbauvereine in den letzten Wochen stetig zunimmt.
  4. In Mainz befinden sich mehrere potenzielle Betreiber, die Cannabis-Anbaugenossenschaften gründen wollen, wie z.B. die Mainzer Familie, trotzdem kein 'Cannabis' in ihrem offiziellen Namen verwenden.
  5. Die Endfrist für die Einreichung vollständiger Anträge für Cannabis-Anbau-Lizenzen durch Anbaugenossenschaften ist vom Mainzer Stadtamt auf den 30. September festgelegt, wie vom Verein berichtet wurde.
  6. Das Deutsche Presse-Agentur in Trier hat berichtet, dass die Rheinland-Pfalz-Behörden jährliche Kontrollen und zufällige Kontrollen auf Cannabis-Anbauvereine planen, um die neue Cannabis-Gesetzgebung umzusetzen.
  7. Das Cannabis-Social-Club Trier hat in den letzten Tagen seine Türen geöffnet, um Rat und Hilfe bei erwachsenen Anwenderinnen und Anwendern bei der Navigation durch den komplexen regulativen Rahmen des Cannabis-Anbaus bereitzustellen.

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