Innenminister Stübgen: Verbot der Hamas ist längst überfällig
Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) sagte, ein Verbot der palästinensischen Gruppe Hamas und des deutschen Samidoun-Netzwerks sei längst überfällig. „Antisemitismus und Terrorverherrlichung haben in Deutschland keinen Platz“, sagte der CDU-Politiker auf X (ehemals Twitter). „Das Verbot von Hamas und Samitown ist notwendig und längst überfällig.“
Bundesinnenministerin Nancy Feser (SPD) gab am Donnerstag bekannt, dass sie die islamistische Palästinensergruppe und die Aktivitäten des Samitown-Netzwerks in Deutschland verboten hat. Auch der deutsche Ableger der pro-palästinensischen Samidun-Gruppe löst sich auf.
Innenminister Stübgen will auch gegen das „Islamische Zentrum Fürstenwald“ vorgehen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet den Verein und macht dafür die islamistischen Gruppierungen Hamas und Muslimbruderschaft verantwortlich. Stübgen forderte ein rasches Verbot der Hamas in Deutschland. Erst dann könne das Land nach seinen Angaben gegen Fürstenwalds Mitte vorgehen.
Die Hamas wird von der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten als Terrororganisation eingestuft. Nach Schätzungen des Bundesverfassungsschutzes stecken dahinter etwa 450 Menschen, darunter viele deutsche Staatsbürger. Das Bundesinnenministerium erklärte, dass die Aktivitäten der Hamas in Deutschland gegen das Strafrecht verstoßen und gegen die im Grundgesetz verankerten Grundsätze der Völkerverständigung verstoßen. Seine Zwecke und Tätigkeiten berühren lebenswichtige Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
Samidoun ist eine Organisation, die sich selbst „Palästinensisches Gefangenensolidaritätsnetzwerk“ nennt. Nach Angaben von Verfassungsschutzbeamten gehört Samidun der militanten palästinensischen Gruppe PFLP (Volksfront zur Befreiung Palästinas) an und ist Israel feindlich gesinnt.
Lesen Sie auch:
- Aussage Innenminister Stübgen bei X
- Vereinsgesetz zum Verbot von Vereinen
- Bundesinnenministerium zu Vereinsverboten
- Verfassungsschutzbericht 2022, zur Hamas vgl. S. 221
- Mitteilung des Bundesinnenministeriums
Quelle: www.bild.de