Ab heute gilt die Pflicht zum Tragen einer Corona-Schutzmaske in Thüringens Bahnen und Bussen nicht mehr. Das hat die Landesregierung in der neuen Coronaschutzverordnung geregelt. Menschen, die mit dem Coronavirus infiziert sind, müssen sich nicht mehr selbst isolieren. Positiv getestete Infizierte sind jedoch verpflichtet, außerhalb der eigenen vier Wände Masken zu tragen. Es ist ihnen auch verboten, medizinische und pflegerische Bereiche und bestimmte öffentliche Orte zu betreten und dort zu arbeiten.
Auch auf Bundesebene entfällt ab Donnerstag die Maskenpflicht im Fernverkehr. Die vom Bund verordnete FFP2-Maskenpflicht in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen bleibt jedoch bestehen.