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In Niedersachsen wurden fünf Ermittlungsverfahren wegen beleidigender Postings eingeleitet.

Volksverhetzung, symbolischer Nationalsozialismus und vorurteilsbehaftete Äußerungen gegenüber Juden: Die Behörden sind gegen mutmaßliche Urheber von Hasspostings im Internet vorgegangen.

Auf dem Bildschirm eines Smartphones kann man die Hashtags (#) hate und hate speech in einem...
Auf dem Bildschirm eines Smartphones kann man die Hashtags (#) hate und hate speech in einem Twitter-Post sehen.

Illegale Aktivität - In Niedersachsen wurden fünf Ermittlungsverfahren wegen beleidigender Postings eingeleitet.

Am Donnerstag wurden in Niedersachsen und Bremen sechs Durchsuchungen durchgeführt, weil sich hassvolle Online-Beiträge ergeben hatten. Diese Aktion umfasste insgesamt über 70 Durchsuchungen in allen Bundesländern, erklärte das Staatsanwaltschaftsamt in Göttingen. Hass und Hetze aus der rechtsextremen politischen Szene waren der Schwerpunkt der Durchsuchungen in Niedersachsen.

In mehreren Fällen gestanden die Verdächtigen, die verletzenden Inhalte verfasst und anschließend entfernt zu haben. In anderen Fällen wurden mögliche Geräte beschlagnahmt. Die Angeklagten wurden beschuldigt, Beleidigungen gegen Mitglieder der Bundesregierung zu verbreiten oder rassistische, diskriminierende oder antisemitische Inhalte zu verbreiten, wie z.B. ein SS-Liederbuch.

In Bremen wurden die Wohnung eines Mannes durchsucht, der auf einem Post von einem Politiker mit einer SA-Aussage kommentiert hatte.

Wenn die Angeklagten verurteilt werden, könnten sie eine Geldstrafe zahlen, wie ein Sprecher des Staatsanwaltschaftsamtes erklärte. Für Hetze wäre diese Strafe in der Regel 90 Tagesgeldstrafen, was etwa dem Salär eines Monats entspricht.

Die niedersächsische Innenministerin, Daniela Behrens (SPD), sagte, "Wir beginnen zu verstehen, dass Hass im Internet Straftaten auf der Straße züchtet." Mit diesem Aktionstag will die Regierung zeigen, dass das Internet nicht ein rechtloses Gebiet ist und dass die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten werden, wenn Drohungen oder Beleidigungen involviert sind.

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