Das Landgericht Hamburg verkündet heute sein Urteil in einem Brandstiftungsverfahren gegen Obdachlose. Die Staatsanwaltschaft wirft dem polnischen Angeklagten versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung vor. Der 35-Jährige soll am 13. Juni vergangenen Jahres eine brennbare Flüssigkeit über den Jackenärmel eines Obdachlosen gegossen und in Brand gesteckt haben. Der Obdachlose schlief vor Toilettenanlagen am Altonaer Bahnhof. Der 34-Jährige erlitt Verbrennungen am rechten Oberarm und hatte entsetzliche Schmerzen.
Die Staatsanwaltschaft fordert für diese Tat und weitere Übergriffe auf zwei weitere Obdachlose insgesamt achteinhalb Jahre Haft. Die Verteidiger erhoben keine konkreten strafrechtlichen Anklagen, drückten jedoch ihre Unterstützung dafür aus, dass sein Mandant eine Alkohol-Rehabilitationsklinik besucht.