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Im Kohlerevier kann für Rekultivierung noch enteignet werden

Auch nach Ende des Abbaus im rheinischen Braunkohlerevier können einem Gutachten zufolge grundsätzlich noch Anwohner enteignet werden, um Material für die Wiedernutzbarmachung des Geländes zu gewinnen. Solche Grundabtretungen hätten aber möglichst geringfügig und selten zu erfolgen, heißt es in der am Donnerstag vom Parlamentarischen Beratungs- und Gutachterdienst des Landtags veröffentlichten Einschätzung. Zuvor hatte der WDR darüber berichtet.

Nach Ende des Abbaus bis 2030 muss das Gebiet rekultiviert werden: Böschungen sollen abgesichert, Löscher wieder befüllt werden. Für diese Wiedernutzbarmachung braucht es Material und Fläche.

Studienautor Walter Frenz, Professor für Berg- und Umweltrecht an der RWTH Aachen, hält Enteignungen auch hierfür im Grundsatz für möglich, sieht aber hohe rechtliche Hürden. Diese sind im Fall von Enteignungen für Abraum statt für Kohle höher, wie Frenz im WDR erläuterte. Beschaffung von Abraum sei schließlich weniger stark standortgebunden. Besonders starker Schutz besteht laut dem Gutachten außerdem, wenn es nicht nur um unbewohnte Grundstücke, sondern um Landwirtschaften oder ganze Dörfer geht und umgesiedelt werden müsste.

Grünen-Abgeordnete Antje Grothus, die das Gutachten in Auftrag gegeben hatte, forderte im WDR von RWE eine «enteignungsfreie Tagebauplanung». Es sei völlig aus der Zeit gefallen, heute noch Menschen ihre Felder oder gar ihr Zuhause für den Tagebau wegzunehmen. Im Zusammenhang mit dem Kohleabbau hatte es vereinzelt Enteignungen gegeben. Erfahrungsgemäß werde aber in nahezu allen Fällen eine einvernehmliche Lösung erreicht, teilte das von Mona Neubaur (Grüne) geführte Wirtschaftsministerium dem WDR mit. Enteignungen seien stets das letzte Mittel. Studienautor Frenz hält auch eine Vermittlung zwischen den Beteiligten für sinnvoll: Es sei an eine Mediation auf Basis gewaltfreier Kommunikation zu denken, empfahl er.

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