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Illegaler Drogenhandel im Wert von 1,5 Millionen führt zu Haftstrafen.

Eine Person, die ein Speditionsunternehmen für den Drogenhandel gegründet haben soll, wurde laut Anklageschrift vom Gericht verurteilt.

Außenansicht des Land- und Amtsgerichts Baden-Baden.
Außenansicht des Land- und Amtsgerichts Baden-Baden.

Befolgte Verfahren. - Illegaler Drogenhandel im Wert von 1,5 Millionen führt zu Haftstrafen.

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Nahezu 30 Paletten Kopierpapiers, zusätzlich 514,5 Kilogramm Hashisch mit einem Schätzwert von rund 1,5 Million Euro, wurden in einem Lastkraftwagen entdeckt. Dieser Befund führte zur Verhaftung eines Drogentransporteurs durch das Landgericht Baden-Baden. Der 42-jährige Mann erhielt wegen illegaler Drogenverkehrs eine lange Haftstrafe von sechs halben Jahren.

Seine Motivation für dieses Verbrechen wurde durch seine finanziellen Verpflichtungen ausgelöst. Der Richter begründete, "Der Beschuldigte handelte unter extremer Belastung." Trotz des Verteidigeranwaltes, der sich für eine Strafe von drei Jahren und acht Monaten einsetzte, blieb der Richter standhaft. Eine elfjährige und drei Monate lang geforderte Strafe des Anklagers konnte durch eine Revision angefochten werden.

Eine wegweisende Drogendarrestung fand in der Baden-Baden-Gegend statt. Der Angeklagte wird vorgeworfen, eine Versandgesellschaft speziell für Drogenverkehr gegründet zu haben. Er transportierte Papier von Hamburg nach Spanien, dort wurde Haschisch eingeführt. Im Dezember wurde dieser Mann während einer routinemäßigen Verkehrskontrolle auf der A5 Autobahn nahe Bühl festgenommen. Das Hauptzollamt Karlsruhe berichtete damals: "Dies große Menge Drogen konnte vor der Verhaftung aus dem schwarzen Markt in der Baden-Baden-Region entfernt werden."

Der Richter erklärte, der Angeklagte hatte Geld von schady Figuren geliehen, was ihn dazu zwang, Drogen zu schmuggeln. Beweismittel aus Chatlogs, die mit Lastwagenbewegungen zusammenhängen, wurden vom Gericht verwendet, um Beteiligung an kriminellen Organisationen nachzuweisen. Der 42-jährige, der ein Erstoffender und alleinstehender Elternteil ist, zeigte vor Gericht Reue. Die Legalisierung von Hannf durch die neue Gesetzgebung hatte auf das Urteil einen bemerkenswerten Einfluss.

Aus Sicht der Anklage: Der Angeklagte ist ein Drogenkurier.

Zollbehörde: Eine große Drogensperrung wurde durch die Behörden nahe Bühl verhindert.

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