Das Landgericht Tiergarten hat Strafbefehle gegen Leiter eines Imbisses und einer Bäckerei in Berlin erlassen, die gegen das Lebensmittelgesetz verstoßen haben sollen.
Was die Bäckerei in Neukölln betrifft, so teilte die Pressestelle der Berliner Generalstaatsanwaltschaft am Montag mit, dass in einem Fleischwolf, der zur Verarbeitung von Nussstücken verwendet wurde, Vorwürfe laut wurden, dass Plastikfäden und Metallsplitter gefunden worden seien. Backwaren können kontaminiert sein. Zudem klagte die Spezialeinheit Lebensmittelkriminalität der Staatsanwaltschaft Berlin über “schwerwiegende Hygienemängel” wie Schimmelbildung im Kühlschrank.
Beim Briten-Imbiss handelte es sich um Hähnchen in Currywurst, hieß es in der Mitteilung, ein entsprechendes Etikett habe es aber nicht gegeben. Das verstößt laut Staatsanwaltschaft Berlin gegen das Lebensmittelgesetz, denn Currywurst muss nach den Richtlinien aus Fleischerzeugnissen bestehen, die aus Rind- und – oder – Schweinefleisch hergestellt werden.
Aus den Informationen geht hervor, dass gegen die Bäckerei 16.000 Euro und gegen den Imbiss 4.200 Euro Strafe verhängt wurden. Der Direktor der Bäckerei habe den Strafbefehl angefochten, sagte ein Sprecher der Generalbundesanwaltschaft auf Anfrage.