Wenn ein Hund einen Reiter zu Fall bringt, haftet sein Besitzer für den Schaden. Das Oberlandesgericht Frankfurt erklärte in einem Urteil vom Dienstag, Grund sei die angebliche Tiergefährdung. Damit bestätigt sich das Urteil des Landgerichts Frankfurt, wonach der Hundehalter 7.000 Euro Schadensersatz zahlen muss. Diese Entscheidung ist endgültig. Der Radfahrer legte gegen das Urteil erfolglos Berufung ein und fordert einen höheren Betrag. Der Hund löste sich selbstständig von der Leine und der Radfahrer stürzte und verletzte sich am rechten Arm und an der Hand.
Die Gefahren für Tiere sind im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, wonach ein Tierhalter für Schäden haftet, die durch sein Tier verursacht werden. Dabei spielt es laut Gericht keine Rolle, ob der Eigentümer vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. (Az. 11 U 89/21)