Hund auf heißer Dachterrasse zurückgelassen: gut
Die Besitzerin muss 1.800 Euro Strafe zahlen, weil sie ihren Hund auf einer Dachterrasse in Düsseldorf der sengenden Sonne ausgesetzt hat. Am Donnerstag verurteilte das Landgericht Düsseldorf die 29-Jährige zu einer Strafe wegen Tierquälerei.
An einem Nachmittag im Juli soll die Frau den Malteserpudel auf der beheizten Dachterrasse zurückgelassen haben. Im Jahr 2022 lagen die Temperaturen bis zum späten Nachmittag bei über 30 Grad, es gab nicht genügend Wasser und keinen Schatten. Nachbarn riefen schließlich die Feuerwehr, die das Tier rettete, das zu einem lebensgefährlichen Zustand überhitzt war. In der Anklage hieß es, seine Temperatur habe zu diesem Zeitpunkt 39,8 Grad Celsius betragen.
Da der Angeklagte ohne Angabe von Gründen nicht vor Gericht erschien, erließ der Bezirksrichter auf Grundlage eines aktuellen Antrags der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl. Zunächst hielten die Staatsanwälte eine Halblebensstrafe für angemessen. Der Richter stellte jedoch fest, dass dies angesichts des Leidens der Tiere nicht ausreiche, und die Staatsanwaltschaft erhöhte die Zahl der Anträge von 25 auf 60 Tiere pro Tag und verlangte jeweils 30 Euro. Widerspricht der Hundehalter, muss der Fall öffentlich verhandelt werden.
Quelle: www.bild.de