Honorar-Streit um «Keinohrhasen» geht weiter: Berufung
Der Streit um eine höhere Beteiligung an den Gesamteinnahmen aus Til Schweigers Kinohits «Keinohrhasen» und «Zweiohrküken» geht weiter. Drehbuchautorin Anika Decker hat gegen das Urteil des Berliner Landgerichts Berufung eingelegt, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Damit landet der Fall erneut vor dem Berliner Kammergericht.
Zwar hatte das Landgericht der Drehbuchautorin grundsätzlich eine höhere Beteiligung an den Kinohits zugesprochen. Ein Großteil ihrer Ansprüche sind nach dem Urteil von Ende September aber verjährt. (Az. 15 O 296/18). Die Autorin hatte nach dem Urteil von einem «Meilenstein» gesprochen. Aktuell wolle sie sich nicht zu dem Verfahren äußern, erklärte ihr Presseagent am Mittwoch.
Deutliche geringere Nachzahlung als verlangt
Der Deutsche Drehbuchverband bezeichnete diese Argumentation damals als «extrem ärgerlich» und nicht nachvollziehbar. Zugleich sprach er von einem wegweisenden Urteil, weil der Nachvergütungsanspruch gewährt worden sei.
Decker hatte ursprünglich laut Gericht mehr als zwei Millionen Euro von der Produktionsfirma und Rechteinhaberin Barefoot Films sowie dem Medienkonzern Warner Bros. verlangt. Nach dem Urteil des Landgerichts steht ihr für die Zeit bis Ende 2020 lediglich ein Gesamtbetrag von gut 180.000 Euro Beteiligung an den zwei Kinohits zu. Für die Nutzung der beiden Filmproduktionen ab dem Jahr 2021 habe sie einen Anspruch an den Nettoerlösen von 3,68 Prozent für «Keinohrhasen» und von 3,48 Prozent an «Zweiohrküken», hieß es.
«Fairnessparagraf» im Urheberrecht
Das Urteil stützt sich auf den «Fairnessparagraf» im Urheberrecht. Er sieht eine Nachbezahlung vor, wenn die ursprünglich vereinbarte Honorierung und die später erzielten Erträge in auffälligem Missverhältnis stehen. Das ist aus Sicht des Gerichts im vorliegenden Fall so. «Keinohrhasen» war 2008 der erfolgreichste deutsche Film im Kino. Auch «Zweiohrküken» lockte später Millionen Besucher.
Bevor es zu dem Urteil in erster Instanz kam, hatte die Autorin vor Gericht eine Auskunft über die Einnahmen aus den Filmen erzwungen. Da die beklagten Unternehmen diese zunächst verhindern wollten, kam der Fall erstmals vor das Kammergericht. Bei einer mündlichen Verhandlung zogen die Firmen aber im Februar 2022 ihre Berufung zurück.
Quelle: www.bild.de