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Höchststrafen für Mordanschläge von IS-Anhängern

Acht Monate nach einem brutalen Messerangriff in Duisburg ist ein bekennender IS-Anhänger zur Höchststrafe verurteilt worden, die die deutsche Justiz verhängen kann. Der 27-Jährige sagte, er hoffe, in den Himmel zu kommen.

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Der Angeklagte wartete auf den Beginn des Prozesses und stellte einen Aktivisten des Islamischen Staates vor. Foto.aussiedlerbote.de

Duisburg - Höchststrafen für Mordanschläge von IS-Anhängern

Es war das letzte Mal, dass er einen Düsseldorfer Gerichtssaal betrat, wo IS-Kämpfer ihn mit erhobenem Zeigefinger begrüßten. Minuten später wurde Maan D. wegen eines brutalen Messerangriffs in Duisburg im April zur Höchststrafe verurteilt. Das Oberlandesgericht verurteilte den radikalen Islamisten am Dienstag wegen Mordes und vierfachen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft.

Das Gericht wies auch auf die Schwere seines Verbrechens hin, die seine Freilassung nach mindestens 15 Jahren Haft praktisch ausschließt. Es verhängt auch eine nachträgliche Sicherungsverwahrung.

„Der Angeklagte hat seine terroristischen Gesinnungen mit einer Offenheit dargelegt, die im Senat selten zu finden ist“, sagte der Vorsitzende Richter Jan van Lessen. „Er glaubte, die wahre Religion der dschihadistischen radikalen Ideologie erkannt zu haben.“

Seine Radikalisierung erfolgte erst in Deutschland, und zwar ausschließlich über das Internet. Er besuchte hauptsächlich die Website der Terrorgruppe Islamischer Staat. Dies verdeutlicht die Gefahr, die von ideologisch blinden Einzeltätern wie ihm ausgeht.

Im April wurde er so aggressiv, dass er Maßnahmen ergriff. „Er glaubte, dass er früher oder später von der Polizei erschossen und zum Märtyrer werden würde“, sagte der Richter.

Am 9. April wurde der 35-jährige Irfan D. nachts auf der Straße von zufällig ausgewählten Personen 28 Mal erstochen und wurde damit Opfer eines vorsätzlichen Mordes. Die DNA des Opfers wurde später auf den Turnschuhen des Angeklagten gefunden.

Dann betrat er am 18. April ein Fitnessstudio in Duisburg und „tötete wegen seiner radikal-islamistischen Ansichten so viele Menschen wie möglich“. Dazu gab er vor, das Probetraining absolvieren zu wollen. Die Opfer, die sich in den Dusch- und Umkleideräumen befanden, wurden von seinen Angriffen völlig überrascht. Plötzlich stand er vor ihnen und stach auf sie ein. Das Gericht erklärte, dass alle vier überlebenden Opfer immer noch unter den Verbrechen leiden.

Freunde erkannten den Syrer schließlich im Video wieder. Er gab seine Verbrechen zu und suchte politisch motivierte Rache für angebliche Verbrechen gegen Muslime.

Er übernimmt die volle Verantwortung. Seine dschihadistische Ideologie weist auf paranoide Wahnvorstellungen hin. Ein psychiatrischer Experte sagte, dies könne durch die religiösen Überzeugungen des Angeklagten erklärt werden.

Auch bei guter Prognose ist eine Bewährung nach 15 Jahren unangemessen. Er zeigte zudem schwere kriminelle Tendenzen und erfüllte die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung. Der Richter sagte, er habe damit seine Absicht zum Ausdruck gebracht, weitere Schritte einzuleiten.

„Ich hoffe, er kommt nicht wieder raus. Wir leiden jeden Tag“, sagte der Vater des Opfers, Irfan D., nach der Urteilsverkündung. „Ich hatte fast einen Herzinfarkt, er sah mir gegenüber so kalt aus, dieses Biest.“

„Das ist so hoch, wie man rechtlich sagen kann“, sagte ein Nebenkläger. „Deshalb sind wir glücklich. Es hilft uns, mit dem Geschehenen umzugehen. Nichts ist mehr unmöglich.“

Ein Vertreter der Bundesanwaltschaft sagte, der Syrer habe keine Reue gezeigt, kein Mitgefühl gezeigt und weitere Straftaten angezeigt. Er folgte dem Slogan der Terrororganisation „Islamischer Staat“ und verwandelte die ganze Welt in ein Kriegsgebiet.

„Ich wollte so viele Menschen wie möglich töten. Ich wollte mehr tun, bis ich getötet wurde, um als Märtyrer sterben zu können“, gab er am zweiten Prozesstag zu.

Am Montag meldete er sich erneut zu Wort: „Sie können jedes Urteil fällen, das Sie fällen wollen“, sagte er. „Wir hoffen, dass Gott uns in den Himmel holt.“ Auf die Verurteilung am Dienstag reagierte er nicht.

Der Angeklagte kam 2015 über die Balkanroute nach Deutschland, um dem Militärdienst zu entgehen, und beantragte 2016 Asyl. Er bekam eine Wohnung in Duisburg und lebte überwiegend von Sozialhilfe.

Seine Eltern waren Lehrer in Syrien. Die angebotenen Deutschkurse waren ihm zu anstrengend, sodass er das Studium abbrach. Er sagte, er habe kein Interesse an einer langfristigen Anstellung.

Nach dem ersten blutigen Zwischenfall in Duisburg am 9. April verbreitete er auf seinem Facebook-Account Veröffentlichungen der Terrororganisation „Islamischer Staat“: „Der Islamische Staat wird weiter bestehen. Seine Soldaten kämpfen Tag für Tag. Die Front ausbauen bis zum Ende des Krieges.“ ist vorbei. „Die Erde wird zum einzigen heiligen Schlachtfeld“, hieß es.

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Quelle: www.stern.de

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