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Um in Deutschland zu studieren, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen und viele Fristen und Regeln beachten.:Um in Deu
Um in Deutschland zu studieren, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen und viele Fristen und Regeln beachten.

Hochschulbewerbung

Ob Sie in Deutschland bleiben möchten oder nicht, ein Studium an einer deutschen Universität eröffnet Ihnen viele Möglichkeiten für Ihre zukünftige Karriere. Doch der Einstieg als Student ist nicht einfach. Sie müssen bestimmte Anforderungen erfüllen und viele Fristen und Regeln einhalten. Hier erfahren Sie, ob Sie in Deutschland studieren können, was Sie studieren werden, wie Sie sich für ein Studium bewerben und ob Sie ein im Ausland begonnenes Studium fortsetzen können.

Was muss ich wissen?

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Kann ich in Deutschland studieren?

Ob Sie in Deutschland studieren können, hängt von mehreren Faktoren ab.

1. In der Regel benötigen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung. Bei der Hochschulzugangsberechtigung handelt es sich um einen Schulabschluss, der zum Studium an einer Universität berechtigt. Wenn Sie über eine Hochschulzugangsberechtigung aus Ihrem Heimatland verfügen, müssen Sie zunächst prüfen, ob das Zeugnis auch in Deutschland als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt wird. Zuständig hierfür ist das International Office bzw. Studierendensekretariat Ihrer Hochschule. In anabin-Datenbank und DAAD-Zulassungsdatenbank Ob und für welche Studienart bzw. welches Fach Ihr Zeugnis anerkannt wird, können Sie vorab prüfen. Auch wenn die Zulassungsdatenbank Ihre Zeugnisse nicht erkennt, lohnt es sich, sich direkt an die Hochschule zu wenden, die Sie besuchen möchten. Wenn Sie noch nicht wissen, an welcher Hochschule Sie studieren möchten, können Sie Ihr Zeugnis auch von einer staatlich anerkannten Stelle anerkennen lassen. Allerdings kostet die Anerkennung dort oft Geld. Nationale Akkreditierungsstellen finden Sie unter anabin.kmk.org.

Wenn Ihr Abschluss nicht für ein Studium in Deutschland ausreicht, können Sie das sogenannte Studienkollegbesucht oder nimmt an sogenannten Feststellungsprüfungen teil. In der Vorbereitungsakademie werden Sie auf das Studium und die Fortsetzung Ihres Studiums auf Deutsch vorbereitet. Sie müssen im Vorfeld entscheiden, welche Fächer Sie später studieren möchten. Die dortigen Kurse dauern in der Regel ein Jahr und schließen mit einer Feststellungsprüfung ab. Wenn Sie diese Prüfung bestehen, können Sie die von Ihnen vorab gewählten Fächer in Deutschland studieren. Um an der Studienkollegschule aufgenommen zu werden, müssen Sie die Aufnahmeprüfung bestehen und mindestens Deutsch auf B1-Niveau sprechen. An einigen Foundation Colleges können Sie Feststellungsprüfungen auch ablegen, ohne ein Foundation College zu besuchen. Ein Studienkolleg in Ihrer Nähe finden Sie auf der Website studienkollegs.de. An einigen Studienkollegs können Sie sich direkt bewerben. Manchmal muss man über uni-assist.de gehen. Das Foundation College Ihrer Wahl kann Ihnen mehr über Ihre Bewerbung erzählen.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie eine anerkannte Ausbildung in Deutschland abgeschlossen haben und mehrere Jahre berufstätig sind, können Sie in manchen Fällen auch ohne Hochschulzugangsberechtigung zugelassen werden. Studieren Deuschland. Lassen Sie sich im International Office oder Studierendensekretariat Ihrer Wunschuniversität beraten. Sie können sich auch an die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) wenden.

2. Sie müssen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Mit Ausnahme einiger internationaler Studiengänge sind Deutschkenntnisse auf C1 oder höher Grundvoraussetzung für ein Studium in Deutschland. Sie können in der Regel das Zertifikat Telc Deutsch C1 Hochschule bestehen, Goethe-Zertifikat C2, bestanden DSH-Prüfung oder TestDaF bestanden. Welche Nachweise für Ihren gewünschten Studiengang erforderlich sind, erfahren Sie im International Office der Hochschule, an der Sie studieren möchten. Prüfungen finden in der Regel mehrmals im Jahr statt. Die Kosten hängen von der Organisation und dem Land ab, in dem Sie die Prüfung ablegen. Kurse finden Sie in der DAAD-Datenbank unter Volkshochschule, auf der Website des Goethe-Instituts oder Privatschule. Weitere Informationen zum Thema „Deutsch lernen“ erfahren Sie in unserem Kapitel „Sprache“.

3. Wenn Sie noch nicht in Deutschland sind und in Deutschland studieren möchten, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Studierende. Diese können Sie in unserer Rubrik „ Einwanderung nach Deutschland. Wenn Sie nach Deutschland flüchten, können Sie unabhängig von Ihrem Aufenthaltsstatus noch im Asylverfahren oder in der Duldung einen Antrag auf Hochschulzulassung stellen. Personen mit einer Erlaubnis können dies auch Bewerben Sie sich für ein Studium in Deutschland.

Kann ich jedes Fach studieren? Was bedeutet Numerus Clausus?

In Deutschland gibt es zulassungsfreie und zulassungsbeschränkte Studiengänge. Es gibt einen Unterschied. Es gibt sie In zulassungsfreien Studiengängen sind für alle Studienbewerber genügend Studienplätze vorhanden. Es gibt mehr Bewerber als Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen. Daher müssen Sie sich für diese Studiengänge einzeln bewerben. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen gibt es örtliche Beschränkungen. Es wird unterschieden zwischen zulassungsbeschränkten Studiengängen (also nur an bestimmten Hochschulen) und bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen (also allen Hochschulen in Deutschland). Bundesweit zulassungsbeschränkte Fachrichtungen sind: Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Veterinärmedizin. Ob das möglich ist, erfahren Sie hier Ihr gewünschter Studiengang hat örtliche Zulassungsbeschränkungen an Ihrer Wunschhochschule auf der Homepage der Hochschule oder direkt im Studierendensekretariat der Hochschule. Derzeit sind ca. 40 % der Fächer in Deutschland gebührenfrei. In zulassungsbeschränkten Studiengängen erfolgt die Studienplatzvergabe entsprechend nach den Kriterien des Numerus Clausus (NC). „Numerus clausus“ kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „eine begrenzte Zahl“. Für NC spielen Abiturnoten und Wartezeit eine wichtige Rolle. Allerdings können auch Universitäten geeignete Bewerber auswählen B. durch das Auswahlgespräch oder die Ergebnisse des TestAS. Sie können unter „Was muss ich als ausländischer Studierender sonst noch beachten?“ nachschauen. Nähere Informationen zum TestAS finden Sie in der Rubrik „.

Brauche ich eine Krankenversicherung?

Ja. Ohne Krankenversicherung können Sie in Deutschland nicht studieren. Grundsätzlich können Sie zwischen privat wählen und gesetzliche Krankenkassen. Die gesetzliche Krankenversicherung ist in der Regel günstiger.Wenn Sie privat versichert sind, ist ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung während des Studiums nicht möglich. In einigen Fällen kann eine ausländische Krankenversicherung in Deutschland anerkannt werden.

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, müssen Sie Ihrer Hochschule lediglich Ihre Mitgliedsbescheinigung vorlegen. Wenn Sie privat oder im Ausland krankenversichert sind, müssen Sie zunächst einen Nachweis bei der gesetzlichen Krankenkasse vorlegen. Damit wird bescheinigt, dass Sie von der Versicherungspflicht befreit sind. Diese Bescheinigung müssen Sie dann der Hochschule vorlegen.

Weitere Informationen zur Krankenversicherung finden Sie in unserem Kapitel „Krankenversicherung “.

Was muss ich als ausländischer Student sonst noch beachten?

Einige Universitäten verlangen die Teilnahme an einem sogenannten TestAS. Der TestAS ist ein Test für ausländische Studierende, der prüfen soll, ob die Person für ein bestimmtes Studium geeignet ist. Dieser Test erfordert keine Vorkenntnisse, prüft jedoch, ob Ihre Intelligenz ausreicht, um in dem von Ihnen gewählten Fachgebiet erfolgreich zu studieren. Unter anderem anhand der Ergebnisse wählt die Hochschule diejenigen Bewerber aus, die den Test erfolgreich absolvieren. Bei Fächern mit eingeschränktem Zugang ist eine erfolgreiche Teilnahme besonders wichtig. Die Prüfung kann auf Englisch oder Deutsch abgelegt werden. Wenn Sie aufgrund Ihrer Flucht- oder Einwanderungsgeschichte über keinen Schul- oder Hochschulabschluss verfügen, kann ein gutes TestAS-Ergebnis Voraussetzung für den Hochschulzugang sein. Beispielaufgaben für den Test finden Sie auf der Website testas.de. Ein kostenloses Übungsheft finden Sie auch unter refugees.testas.de. Sie können sich auf der Website testas.de für TestAS anmelden. Dort erfahren Sie auch, wie viel Sie für den Test bezahlen müssen. Bitte beachten Sie: Die Teilnahme für Flüchtlinge ist kostenlos. Die Anmeldung ist über die Website refugees.testas.de möglich.

Wo finde ich eine Hochschule, die zu mir passt?

Auf hochschulkompass.de können Sie nach der Hochschule suchen, die zu Ihnen passt. Sie können auch die Website des Zeit Campus besuchen Sehen Sie sich das aktuelle „CHE Hochschulranking“ an, in dem knapp 300 Hochschulen anhand verschiedener Kriterien von Studierenden und Professoren bewertet werden. Viele Studierende ziehen in eine andere Stadt, um an der Universität zu studieren, die am besten zu ihnen passt. Andere ziehen es vor, in einer Stadt zu bleiben, in der Familie oder Freunde leben.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie nach Deutschland flüchten und über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen, dürfen Sie in der Regel innerhalb der ersten drei Jahre nach der Anerkennung nicht umziehen. Diese sogenannte „Wohnsitzzuweisung“ gilt jedoch nicht, wenn Sie Ihr Studium oder Ihre Ausbildung in einer anderen Stadt beginnen. Besprechen Sie Ihre Pläne mit Ihrer örtlichen Einwanderungsbehörde. Ihre zuständige Ausländerbehörde finden Sie unter bamf.de. Wenn Sie sich noch im Asylverfahren befinden oder über eine Duldung verfügen, müssen Sie grundsätzlich die für Sie geltenden Aufenthaltsvoraussetzungen einhalten. Das bedeutet, dass Sie aufgrund Ihres Studiums nicht umziehen können.

Wann und wie muss ich mich bewerben?

Das akademische Jahr in Deutschland ist in zwei Semester unterteilt: das Wintersemester, das im September/Oktober beginnt, und das Sommersemester, das im März/April beginnt. Wenn Sie Ihr Studium erneut aufnehmen, müssen Sie in der Regel zum Wintersemester beginnen, da nur wenige Studiengänge auch im Sommersemester beginnen. Für den Beginn des Wintersemesters ist die Bewerbung in der Regel bis zum 31. Mai desselben Jahres erforderlich. Wenn Sie im selben Jahr Ihr Abitur gemacht haben, verlängert sich die Bewerbungsfrist in der Regel bis zum 15. Juli. Wenn Sie sich für das Sommersemester bewerben, müssen Sie sich in der Regel bis zum 15. Januar bewerben.

Für Ihre Bewerbung müssen Sie mindestens eine beglaubigte Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung und Ihres Deutschzeugnisses einreichen. Einige Universitäten und Studiengänge verlangen darüber hinaus weitere Nachweise wie beispielsweise eine Praktikumsbescheinigung. Nähere Informationen zu den für Ihren Wunschstudiengang geltenden Regelungen erhalten Sie im International Office oder Studierendensekretariat Ihrer Wunschhochschule.

Wenn Sie sich für einen zulassungsfreien oder örtlich zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben möchten, müssen Sie sich in der Regel direkt an die Hochschule wenden, an der Sie studieren und sich bewerben möchten. Allerdings haben viele Universitäten den Bewerbungsprozess an uni-assist-Organisationen ausgelagert. Ob Ihre Wunschhochschule Ihre Bewerbung entgegennimmt, erfahren Sie direkt auf der Homepage, im International Office oder im Studierendensekretariat, oder ob Sie sich über uni-assist bewerben müssen. Uni-assist sammelt Ihre Unterlagen, prüft Ihre ausländischen Zeugnisse und benachrichtigt die Hochschule über Ihre Bewerbung. Dieser Service kostet Geld. Bitte beachten Sie: Bis zum Wintersemester 2019 ist uni-assist für Geflüchtete kostenlos. Ab dem Sommersemester 2020 müssen auch Flüchtlinge zahlen.

Wenn Sie sich für ein zulassungsbeschränktes Studium in Deutschland bewerben möchten, müssen Sie Ihre Bewerbung an die Universitätsschulstiftung(SfH).

Bitte beachten Sie: Nach der späteren Zulassung an einer Hochschule müssen Sie sich dort anmelden (einschreiben). Sollten Sie die Anmeldefrist versäumen, wird Ihr Platz an einen anderen Bewerber vergeben. Die Anmeldung ist per Post oder persönlich im Studierendensekretariat der Hochschule möglich. Den von Ihrer Wunschuniversität geforderten Studiengang finden Sie in Ihrem Zulassungsbescheid. Außerdem sind hier die Unterlagen aufgeführt, die Sie bei der Anmeldung mitbringen müssen. Dies sind in der Regel: Ihre Hochschulzugangsberechtigung, Ihr Personalausweis, ein Versicherungsnachweis Ihrer Krankenkasse und Ihr Deutschzeugnis.

Ich habe eine Absage erhalten oder eine Frist verpasst – was soll ich tun?

Wenn Sie verspätet ankommen oder nicht zum gewünschten Studiengang zugelassen werden, können Sie immer noch versuchen, über das sogenannte Losverfahren einen freien Studienplatz zu ergattern. Im Rahmen des Losverfahrens verlosen Hochschulen Studiengänge, für die es nicht genügend Bewerber gibt. Erkundigen Sie sich am besten direkt im Studierendensekretariat Ihrer Wunschhochschule nach freien Plätzen und Fristen für die Teilnahme am Gewinnspiel. Sollten Sie verspätet eintreffen oder nicht zum gewünschten Studiengang zugelassen werden, können Sie dennoch versuchen, einen Studienplatz zu bekommen, der im sogenannten Losverfahren vergeben wird. Im Rahmen des Losverfahrens verlosen Hochschulen Studiengänge, für die es nicht genügend Bewerber gibt. Erkundigen Sie sich am besten direkt im Studierendensekretariat Ihrer Wunschhochschule nach freien Plätzen und Fristen für die Teilnahme am Gewinnspiel.

Kann ich meine Studienleistungen in einem anderen Land anerkennen lassen?

Ja. Ihre im Ausland erbrachten Studien- oder Prüfungsleistungen können Sie beim International Exchange Office oder beim Studierendensekretariat Ihrer Hochschule anerkennen lassen. Einige Studienleistungen können dort direkt anerkannt werden. Andere müssen über das International Office oder das Studierendensekretariat an das sogenannte „Nationale Prüfungsamt“ weitergeleitet werden. Näheres hierzu erfahren Sie im International Office oder im Studierendensekretariat.

Ich habe nicht alle Studienvoraussetzungen erfüllt – was soll ich tun?

Wenn Sie noch nicht alle Voraussetzungen erfüllen oder sich noch nicht sicher sind, was Sie studieren möchten, können Sie sich zunächst als sogenannter „Gasthörer“ an der Hochschule anmelden. Gasthörer sind keine regulären Studierenden, sondern lediglich Gäste, die Vorlesungen und Seminare besuchen. Manchmal muss man vorher die Erlaubnis des Dozenten einholen, wenn man an einem seiner Seminare teilnehmen darf. Ob Sie als Gasthörer Prüfungen ablegen dürfen, ist von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich. Nähere Informationen erhalten Sie im Studierendensekretariat oder im International Office. Allerdings können Sie Ihr Studium nicht als Gasthörer absolvieren. Es handelt sich also immer nur um eine Übergangslösung.

Gaststudierende müssen sich nicht um einen Studienplatz bewerben und melden sich einfach ohne weitere Unterlagen an der Hochschule an. Im Allgemeinen müssen Sie eine geringe Gebühr zahlen.

Eine Anmeldung als Gasthörer kann sinnvoll sein, wenn Sie sich mit dem Hochschulsystem vertraut machen, Ihre Deutschkenntnisse verbessern oder die Wartezeit auf Ihre nächste Zulassung verkürzen möchten. Anmeldeschluss. Sinnvoll ist es auch, sich als Gasthörer für ein Semester anzumelden, wenn Sie sich nicht sicher sind, welches Fach Sie studieren sollen.

Wichtig

Um sicherzustellen, dass Sie einen Studienplatz bekommen, sollten Sie sich immer an mehreren Universitäten bewerben. Wenn Sie mehrere Angebote erhalten, können Sie die für Sie passende Hochschule auswählen.

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