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Hochladen eines Sexvideos: Agenten zahlen 120.000 Euro

Gerichtssaal
Das Strafgesetzbuch und Akten liegen in einem Gericht auf dem Tisch.

Ein Geschäftsmann muss einer Frau 120.000 Euro Schadenersatz zahlen, weil sie ein Sexvideo eines Internetnutzers auf ein Pornoportal hochgeladen hat. Ein Sprecher des Landgerichts Düsseldorf sagte am Dienstag, das Urteil des Gerichts sei rechtskräftig (Az. 12 O 55/22). Die Zivilgerichte begründeten den ungewöhnlich hohen Schadensersatz mit einem schwerwiegenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen und die wirtschaftliche Lage der Verursacher.

Darüber hinaus muss der in Luxemburg lebende Immobilienmakler der Frau alle bisherigen und zukünftigen Kosten für die Entfernung des Videos aus dem Internet erstatten. Dem Urteil zufolge lernten sich die beiden über eine bekannte Dating-App kennen, trafen sich aber nie.

Der Geschäftsmann nahm unter einem Pseudonym Kontakt auf, gewann das Vertrauen der Frau und machte anschließend intime Fotos von ihm. Plötzlich brach der Familienvater den Kontakt ab und kurz darauf stellte die Frau fest, dass einige der Aufnahmen mit vollständiger Quellenangabe auf Pornoportalen hochgeladen worden waren. Es zeigt auch ihr Gesicht.

Die Frau rief die Polizei und erstattete Anzeige. Der Mann behauptete zunächst, sein Smartphone sei gestohlen worden. Als dies bei einer Hausdurchsuchung entdeckt wurde, behauptete er, die Aufnahmen seien aufgrund eines technischen Fehlers ins Internet gelangt. Das Gericht glaubte ihm nicht. Die beteiligte Anwaltskanzlei verwies auf die Entscheidung.

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