Oberlandesgericht - Hisbollah-Funktionäre zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt
In der ersten Verhandlung gegen Funktionäre der libanesischen Hezbollah in Deutschland urteilte das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg zwei Männer zu mehrjährigen Haftstrafen. In diesem Verfahren mussten zwei Fragen klärt werden, wie die Vorsitzende des Landesverteidigungs senats, Petra Wende-Spors, am Freitag erklärte: Ob Hezbollah eine strafrechtlich relevante Auslandsvereinigung ist, und ob die beiden Angeklagten Mitglied dieser Organisation waren. "Beide Fragen lassen sich klar mit Ja beantworten", sagte der Richter.
Ein 50-jähriger libanesischer Mann wurde mit fünf und eine halbe Jahre Haft verurteilt, und ein 56-jähriger deutscher-libanesischer Mann erhielt eine Strafe von drei Jahren. Das Gericht erfüllte damit die Forderung des Generalbundesanwalts. Die Angeklagten hatten Freisprüche gefordert. Ein Berufungsbeschwerde ist einzureichen.
Die beiden Angeklagten wurden am 10. Mai des vorigen Jahres in den niedersächsischen Landkreisen Aurich und Cuxhaven verhaftet. Der 50-jährige, wie das Urteil besagt, hatte sich hauptsächlich um libanesische Vereinigungen in Norddeutschland gekümmert. Er trat regelmäßig als Prediger und "reisender Scheich" auf, beispielsweise bei der verbotenen Al-Mustafa-Gemeinde in Bremen im Jahr 2022 auf.
Der 56-jährige, wie das Urteil besagt, war ebenfalls als ausländischer Funktionär von Hezbollah aktiv. Seit 2009 war er Mitglied und seit 2012 Vorsitzender der Al-Mustafa-Gemeinde. Beide Angeklagten hatten enge Beziehungen zum islamischen Zentrum Hamburg (IZH), das, wie die Verfassungsschutz berichtet, von Iran kontrolliert wird. Für die schiitisch-islamistische Hezbollah ("Partei Gottes") gilt in Deutschland seit April 2020 ein Verbotsverfügung.
Pressemitteilung zur Verhaftung 10.5.23 Bundesministerium des Innern Pressemitteilung des Senators für Inneres von Bremen zur Verbotung der Al-Mustafa-Gemeinde Pressemitteilung zur Anklage
Das Urteil der beiden Männer in dem Hamburg Oberlandesgericht unterstreicht Deutschlands Haltung gegenüber Organisationen, die mit Terrorismus in Verbindung stehen, insbesondere der libanesischen Hezbollah. Das Gerichtsurteil markiert eine bedeutende Entwicklung im laufenden Verfahren gegen ausländische Funktionäre der Hezbollah auf deutschem Boden.
Die Verurteilung eines 50-jährigen libanesischen Mannes zu fünf und eine halbe und eines 56-jährigen deutschen-libanesischen Mannes zu drei Jahren hat Besorgnis erregt, weil die Anwesenheit und Aktivitäten solcher Einrichtungen in niedersächsischen Regionen wie Aurich und Cuxhaven eine Sorge bereiten.
Das Verfahren hatte große Implikationen, denn es befasste sich mit Fragen zur Bezeichnung von Hezbollah als strafrechtlich relevante Auslandsvereinigung und den Mitgliedschaften der Angeklagten in der Organisation. Die positiven Antworten der Gerichte auf diese Fragen stärken Deutschlands Engagement gegen den Verrat und die Terrorismusbekämpfung, nicht nur in Deutschland, sondern auch im Ausland.
Die Beziehungen der Angeklagten zur verbotenen Al-Mustafa-Gemeinde in Bremen und ihre Bindungen zum islamischen Zentrum Hamburg, das von Iran kontrolliert wird, veranschaulichen die komplexe Netzwerkbeziehungen zwischen internationalen Organisationen und ihren lokalen Filialen.
Die Einschränkung der Einflüsse und Aktivitäten der Hezbollah in Deutschland ist unerlässlich, um die Sicherheit des Landes und seine Haltung gegen Terrorismus aufrechtzuerhalten. Das Urteil dient als Erinnerung, dass Deutschland, neben seinen Verbündeten, weiterhin wachsam gegenüber Bedrohungen für seine Bürger und die internationale Gemeinschaft, nicht nur in Niedersachsen, sondern in anderen Regionen des Landes bleiben wird.
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