Das Land Berlin kann Lehrern das Tragen von Kopftüchern nicht pauschal verbieten. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde des Landes Berlin gegen die entsprechende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zurückgewiesen. Dies sei bereits am 17. Januar geschehen, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts Karlsruhe am späten Mittwoch. Das berichtete zuvor die Katholische Nachrichtenagentur.
Damit wird das umstrittene Neutralitätsgesetz, das auch das Hijab-Verbot festschreibt, in Frage gestellt. Es verbot Lehrern und anderen pädagogischen Fachkräften an öffentlichen Berliner Schulen, im Dienst religiöse Symbole zu tragen. Das kann ein Turban sein, aber auch ein Kreuz oder eine Kippa.
Das Bundesarbeitsgericht hat die Regelung im August 2020 angefochten. Ein Gericht hat einer Muslimin, die wegen des Tragens eines Kopftuchs nicht in eine Schule aufgenommen wurde, eine Entschädigung von rund 5.159 Euro wegen Diskriminierung wegen ihrer religiösen Überzeugung zugesprochen. Damit bestätigt es ein Urteil des Landesarbeitsgerichts vom November 2018, gegen das das Land Berufung eingelegt hat. Von der Senatsverwaltung für Bildung gab es am Mittwochabend zunächst keine Stellungnahme.