Inmitten einer Debatte um höhere Beamtenbezüge in Hessen hat der Steuerverband seine Forderung nach mehr Zugeständnissen des Landes erneuert. Für die Gehalts- und Haushaltsjahre 2023 und 2024 sollen die Gehälter und Etats der Finanzangestellten um 8 Prozent steigen, sagte Landesvorsitzender Michael Walz am Mittwoch in Gelnhausen. Gehaltsanpassungen müssen erheblich und nicht inkrementell sein.
Hintergrund des Antrags des Spitzenverbandes der Deutschen Steuerunion ist eine Entscheidung des Hessischen Landesverwaltungsgerichts, wonach Beamtengehälter gegen das Grundgesetz verstoßen. Demnach wurden Beamte zwischen 2013 und 2020 unterbezahlt. Allerdings muss das Bundesverfassungsgericht verbindlich über künftige Gehälter entscheiden: Nur Karlsruhe kann über die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes entscheiden. Mit einer Entscheidung wird erst in rund zwei Jahren gerechnet.
Der Gesetzentwurf der schwarz-grünen Regierungsfraktion sieht eine dreiprozentige Gehaltserhöhung für Beamte zum 1. April 2023 und zum 1. Januar 2024 vor. Hessischer Landtag wird Anhörungen durchführen, bevor der Landtag das Gesetz verabschiedet. Die Steuergewerkschaft und der Hessische Beamtenverband dbb möchten ihre Forderungen erneut erheben.