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Helfen Sie mit, Preiserhöhungen zu bewältigen

Welche Unterstützung kann ich vom Staat bekommen?

Viele Menschen haben aufgrund der gestiegenen Preise finanzielle Probleme. Der Staat bietet....aussiedlerbote.de
Viele Menschen haben aufgrund der gestiegenen Preise finanzielle Probleme. Der Staat bietet verschiedene Hilfen an.aussiedlerbote.de

Helfen Sie mit, Preiserhöhungen zu bewältigen

Aufgrund steigender Preise haben viele Menschen Probleme, Miete sowie Strom- und Heizkosten zu bezahlen. Beim Lebensmitteleinkauf kann es oft spannend werden. Daher stellt der Staat verschiedene finanzielle Hilfen zur Verfügung. In diesem Kapitel erklären wir Ihnen, welche Hilfe Sie bei Strom, Heizung, Miete und Kindern bekommen können.

Bitte beachten Sie: Wir erwähnen nur Hilfe, die Ihnen aktuell zur Verfügung steht. Sollte der Staat neue Hilfen beschließen, werden wir diese in dieses Kapitel aufnehmen.

Strom

Ich kann meine Stromrechnung nicht bezahlen. Was kann ich tun?

Sie können Ihren Stromversorger um eine Verlängerung bitten. Mit der Stundung können Sie Ihre Schulden später abbezahlen. Wenn Ihr Stromanbieter Ihre monatlichen Zahlungen erhöht, weil die Energiepreise gestiegen sind und Sie sich die Erhöhung nicht leisten können, können Sie eine Verlängerung beantragen. Eine Rate ist ein Pauschalbetrag, den Sie jeden Monat an Ihren Anbieter überweisen. In der Regel errechnet Ihr Anbieter am Ende des Jahres Ihren tatsächlichen Verbrauch.

Bitte beachten Sie: Auch bei einer Verlängerung müssen Sie die Schulden zurückzahlen. Wenn Sie dies nicht tun, kann Ihr Anbieter Ihren Vertrag kündigen. Weitere Informationen zu unbezahlten Stromrechnungen finden Sie in unserem Kapitel „Wohnen".

Bietet das Jobcenter Dienstleistungen an? Können Sie mich oder das Sozialamt angesichts der hohen Kosten unterstützen?

Ein Jobcenter oder Sozialamt kann Ihre Schulden gegenüber Ihrem Stromversorger übernehmen. Oder die zusätzlichen Anforderungen des Vermieters an Nebenkostenabrechnungen. In beiden Fällen wird es nur einmal ausgeführt. Und das auch nur, wenn Sie kein Kindergeld, Wohngeld oder BAföG beziehen.

Damit die Behörden Ihre Schulden übernehmen können, müssen Sie einen formlosen Antrag auf Übernahme Ihrer Energieschulden stellen. Wichtig: Sie müssen dies in dem Monat tun, in dem Sie die Zahlung leisten müssen. Erst dann zahlt die Behörde die Gebühr. Sie können Ihre Bewerbung per E-Mail einreichen. Ob Sie zusätzliche Dokumente einsenden müssen, ist je nach Institution unterschiedlich.

Sie können in Ihrer Bewerbung folgenden Wortlaut verwenden:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit bewerbe ich mich [Vorname] [Nachname], geboren am [Geburtsdatum] in [Geburtsort/Geburtsland], hat die mir durch steigende Energiepreise für eine Mietwohnung entstandenen Kosten im Rahmen meiner Nebenkostenabrechnung formlos und zeitnah übernommen.

Mit freundlichen Grüßen

[Ihre Unterschrift]

Weitere Regeln Für diese Personen gelten:

  • Rentner beantragen Sozialhilfe beim Sozialamt. Stellen Sie sicher, dass Sie Ihren Antrag in dem Monat einreichen, in dem Sie den Betrag bezahlen müssen. Mit der Grundversicherung sollten Sie Miete, Kranken- und Pflegeversicherung sowie Lebensmittel und Kleidung bezahlen können. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Kapitel „Deutsche Rentner.
  • Studierende beantragen die Einbürgerungspauschale, früher bekannt als Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Ihr Antrag muss in dem Monat eingereicht werden, in dem Sie Ihre Rechnung bezahlen müssen. Um die Frist einzuhalten, können Sie zunächst einen formlosen Antrag auf Einbürgerungsleistungen stellen. Anschließend können Sie das Bewerbungsformular ausfüllen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Kapitel „Career Center".
  • Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) können beim Jobcenter einen zinslosen Kredit beantragen. Das ist ein Fortschritt. Das Career Center wird Ihre Anfrage prüfen. Es muss ein unvermeidbarer Bedarf vorliegen. Das bedeutet, dass Sie die Dinge nicht länger aufschieben dürfen, sonst könnte ein Notfall eintreten. Zum Beispiel notwendige Reparaturen, fehlende Winterkleidung eines heranwachsenden Kindes oder ein Notfall nach einem Wohnungs- oder Hausbrand. Wichtig: Das Jobcenter benötigt hierfür eine Quittung. Das Jobcenter zieht den geliehenen Betrag in Raten vom Geld Ihres Bürgers ab, bis der Kredit zurückgezahlt ist.

Kann ich wegen steigender Strompreise finanzielle Hilfe vom Staat bekommen?

Die Bundesregierung hat beschlossen, verschiedene Formen der Hilfe bereitzustellen. Eine Übersicht über die verfügbaren Hilfen finden Sie hier.

Preisbremse

Die Preisbremse stellt sicher, dass Sie einen bestimmten Prozentsatz Ihres jährlichen Stromverbrauchs zu einem günstigeren Preis erhalten. Es ist gültig von Januar 2023 bis April 2024 (bis Dezember 2022).

Wie teuer wird meine Stromrechnung nach der Strompreisbremse?

Haushalte und Kleingewerbetreibende, die weniger als 30.000 kWh Strom pro Jahr verbrauchen, zahlen 40 Cent/kWh. Dies gilt jedoch nur für 80 % Ihres gesamten Jahresverbrauchs. Wenn Sie mehr verbrauchen, zahlen Sie den Preis Ihres Stromanbieters.

Unternehmen, die mehr als 30.000 kWh pro Jahr verbrauchen, zahlen 13 Cent/kWh. Dies gilt für 70 % Ihres jährlichen Stromverbrauchs.

Bitte beachten Sie: Mit der Strompreisbremse sollen die Strompreise ab 2022 unverändert bleiben. Die Preise sind also immer noch höher als im Jahr 2021.

Wie hoch ist mein Kontingent für günstigen Strom?

Ihre günstige Stromquote wird auf Basis einer Schätzung Ihres Jahresverbrauchs im Jahr 2023 berechnet. Diese Schätzung basiert auf Ihrem Verbrauch im Jahr 2021 oder 2022. Es hängt davon ab, wie Ihr Messgerät es misst. Daher muss Ihnen Ihr Stromanbieter bis zum 15. Februar 2023 mitteilen, wie hoch Ihr gefördertes Stromkontingent für das Jahr 2023 sein wird.

Wichtiger Hinweis: 80 % bzw. 70 % beziehen sich auf Ihren Verbrauch für das gesamte Jahr und gelten nicht für jeden Monat. Auch die genaue Höhe variiert von Familie zu Familie.

Wie bekomme ich Hilfe?

Sie können Hilfe von Ihrem Stromanbieter erhalten. Wenn Sie Ihrem Anbieter monatliche Raten oder Vorauszahlungen zahlen, kann Ihr Anbieter dies anpassen, um den niedrigeren Preis widerzuspiegeln. Oder er verbucht den Preis in Ihrer Jahresrechnung. Wenn Sie Ihre Stromrechnung über Ihren Vermieter bezahlen, verrechnet dieser den Zuschuss mit Ihrer Jahresrechnung.

Wann erhalte ich mein Stipendium?

Es gelten Preisobergrenzen für Strom. Allerdings gibt es ab Januar 2023 den günstigen Preis erst ab März 2023. Dann erhalten Sie auch im Januar und Februar 2023 Hilfe.

Was passiert, wenn ich den Stromanbieter wechsle?

Wenn Sie den Stromanbieter wechseln, müssen Sie dem neuen Anbieter eine Kopie der Rechnung Ihres alten Stromanbieters vorlegen. Der bisher verbrauchte vergünstigte Strom sollte auf Ihrer Rechnung erscheinen.

Die Energiepreispauschale

Die Energiepreispauschale ist eine einmalige Zahlung des Staates in Höhe von insgesamt 300 €. Brutto bedeutet, von den 300 Euro etwas Geld abzuziehen.

Aktuell (Stand November 2022) haben diese Personen Anspruch auf:

  • Selbstständige und Arbeitnehmer, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und im Jahr 2022 gearbeitet und Lohnsteuer gezahlt haben.
  • Kleinstarbeiter
  • Studenten, die Pflichtpraktika absolvieren.
  • Werkstudenten
  • Saisonarbeiter
  • Rentner *Interne Personen, die seit mindestens dem 1. Dezember 2022 eine Rente beziehen und ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

So erhalten Sie ein festes Gehalt:

  • Mitarbeiterbekommen im September 2022 ein festes Gehalt bzw. Gehalt. Dafür müssen Sie spätestens seit dem 1. September 2022 bei der Steuerbehörde tätig sein. Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen keinen Energiepreiszuschuss zahlt, können Sie einen Energiepreiszuschuss auch in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Oder wenn Sie nach dem 1. September 2022 mit der Arbeit begonnen haben.
  • Für Selbstständige kürzt das Finanzamt Ihre Steuervorauszahlung im September 2022 um 300 €.
  • Mini-Arbeiter erhalten im September 2022 ein Pauschalgehalt bzw. Gehalt. Dazu muss Ihr Arbeitgeber erklären, dass es sich bei Ihrem Minijob um Ihre erste Anstellung handelt. Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen keinen Energiepreiszuschuss zahlt, können Sie einen Energiepreiszuschuss auch in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Oder wenn Sie nach dem 1. September 2022 mit der Arbeit beginnen.
  • Studenten und Saisonarbeiter erhalten diesen Betrag bei Abgabe ihrer Einkommensteuererklärung 2022.
  • Rentner können die Pauschale im Dezember automatisch auf ihr Konto erhalten (endet im November 2022). Sollten Sie keine Pauschale erhalten, fordern Sie bitte eine Pauschale bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See an . Dies können Sie vom 9. Januar 2023 bis zum 30. Juni 2023 tun.

Wichtig: Das Finanzministerium prüft automatisch, ob Personen, die ihre Einkommensteuererklärung für 2022 erhalten, Anspruch auf den Pauschalsatz haben. Reichen Sie daher Ihre Steuererklärung 2022 ein, wenn Sie keinen Energiepreiszuschuss über Gehalt oder Lohn erhalten.

Studenten und Fachschüler erhalten eine EnergiepreispauschaleStudenten und Fachschüler

Studenten und Fachschüler Sie erhalten einen einmaligen Energiepreis. Die Pauschale beträgt 200 €. Dieses Geld müssen Sie nicht versteuern und es wird auch nicht auf andere Sozialleistungen wie das BAföG angerechnet. Um von der Pauschale zu profitieren, müssen Sie vor dem 1. Dezember 2022 an einer Hochschule oder einer Berufsschule eingeschrieben gewesen sein.

Ab dem 15. März 2023 können Sie eine Einmalzahlung beantragen. Dies ist nur online möglich. Aber: Dazu benötigen Sie ein BundID-Konto. Hierbei handelt es sich um ein digitales Konto, mit dem Sie bei der Online-Bewerbung Ihre Identität nachweisen können. Fragen und Antworten auf Deutsch, Englisch, Ukrainisch und Russisch finden Sie auf der Bund-ID-Seite.

Sie können Ihre Identität auf zwei Arten nachweisen:

  • Mit dem elektronischen Personalausweis oder dem elektronischen Aufenthaltstitel
  • Mit dem digitalen Steuererklärungsdokument „ELSTER-ZERTIFIKAT“

Sobald Sie dies getan haben, können Sie über die Website www.einmalzahl200.de

Einmalige Energierechnungszahlung an Sozialhilfeempfänger

Bürgerhilfe- oder Sozialhilfeempfänger erhalten eine einmalige Energierechnungszahlung 200 Euro, Wenn Sie im Juli 2022 Anspruch auf Leistungen haben. Sie erhalten das Geld direkt auf Ihr Konto. Sie müssen hierfür keinen Antrag stellen. Spätestens im September 2022 sollten Sie das Geld erhalten. Sollten Sie keine Zahlung erhalten, wenden Sie sich bitte an Ihr Jobcenter oder Sozialamt.

Einmalige Zahlung der Energierechnung an Arbeitslosengeldempfänger I

Arbeitslosengeldempfänger I erhält 100, wenn Anspruch auf Arbeitslosengeld Euro, den ich im Juli 2022 hatte . Sie erhalten das Geld direkt auf Ihr Konto. Sie müssen hierfür keinen Antrag stellen. Spätestens im September 2022 sollten Sie das Geld erhalten. Sollten Sie kein Geld erhalten, wenden Sie sich an Ihre Agentur für Arbeit.

Wichtig

Wenn Ihr Gehalt gerade ausreicht, um sich und Ihre Familie zu ernähren, können Sie möglicherweise etwas zusätzliches Geld von einem Jobcenter bekommen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Kapitel „Career Center".

Quelle: handbookgermany.de

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