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Heizungsgesetz: Länder lehnen Bundesratsausschuss ab

Thüringen will keinen sogenannten Einigungsausschuss zum Heizungsrecht im Bundesrat einberufen. Dies äußerte sich auf Anfrage ein Regierungssprecher. Die Thüringer CDU hat die Landesregierung mehrfach zum Widerstand gegen das Gesetz aufgerufen.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), oft auch Wärmegesetz genannt, hat zum Ziel, das Heizen in Deutschland klimafreundlicher zu machen. Im Wesentlichen sieht es vor, dass jede neu installierte Heizungsanlage künftig zu 65 % mit erneuerbarer Energie betrieben werden soll. Die vorläufigen Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums dazu haben heftige Debatten ausgelöst und potenzielle Konflikte innerhalb des Berliner Ampelbündnisses hervorgerufen. Der Gesetzesentwurf wurde später überarbeitet.

Der Deutsche Bundestag hat das Gebäudeenergiegesetz verabschiedet. Es muss aber noch vom Bundesrat genehmigt werden. Es steht für Freitag auf der Tagesordnung des Repräsentantenhauses. Da es sich um ein sogenanntes Einspruchsgesetz handelt, kann der Bundesrat dem Gesetz zustimmen oder es bei den Einigungsausschüssen des Bundestages und des Bundesrates anfechten. Erhebt der Bundesrat in diesem Verfahren Einwände, kann der Bundestag diese mit der erforderlichen Mehrheit außer Kraft setzen. Der Bundesrat kann die Umsetzung des Gesetzes nur dann durch Einspruch blockieren, wenn der Bundestag nicht mehr über die erforderliche Mehrheit verfügt.

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