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Heizungsgesetz: Klimaschutz weniger wirksam als erwartet

Heizungsgesetz
Am 8. September wird im Bundestag über das sogenannte Heizungsgesetz entschieden.

Kurz vor der geplanten Verabschiedung des Bundestagsbeschlusses zum Wärmegesetz hat das Wirtschaftsministerium eine neue Berechnungsmethode für CO2-Reduktionen vorgeschlagen. Dementsprechend wird die Klimaschutzwirkung dieses Gesetzes geringer ausfallen als erwartet. Grund dafür ist, dass es im parlamentarischen Verfahren zu umfangreichen Änderungen am ursprünglichen Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gekommen ist, über den am Freitag entschieden wird.

Wie das Ministerium am Donnerstag zur Neufassung des ursprünglichen Gesetzentwurfs mitteilte, der davon ausgeht, dass bis 2030 rund drei Viertel der eigentlich geplanten Treibhausgasemissionsminderungen möglich sind – „auch noch etwas mehr“, vielleicht etwas weniger.“ Diese neue Schätzung basiert auf Berechnungen des Öko-Instituts. Bild hat die neuen Zahlen berechnet.

Für den im April vom Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf geht das Ministerium davon aus, bis 2030 eine Reduzierung von rund 54 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalenten zu erreichen. Zum Vergleich: Im Jahr 2022 werden die CO2-Emissionen der Bauwirtschaft bei etwa 112 Millionen Tonnen liegen. Dies bedeutet, dass die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt sind.

Das Umweltministerium teilte mit, dass auch die Klimaschutzwirkung der aktuellen Novellierung des GEG zwischen 2030 und 2040 etwas geringer ausfallen wird als bisher angenommen. „Mit der Zeit wird der CO2-Reduktionseffekt, also die Einsparung von CO2, immer stärker.“

Unterschiede in verschiedenen Szenarien

In der neuen Schätzung, Oeko -Das Institut arbeitet mit drei Szenarien sowie dem Worst-Case-Szenario. Das Ministerium sprach in seiner Stellungnahme von einem mittleren Szenario mit „günstigen Rahmenbedingungen“. Nach Angaben des Instituts werden dadurch bis 2030 insgesamt 39,2 Millionen Tonnen Kohlendioxidemissionen eingespart. Im schlimmsten Fall wird sich die überwiegende Mehrheit der betroffenen Gebäudeeigentümer erst dann für eine den GEG-Standards entsprechende Heizungsanlage entscheiden, wenn die kommunale Wärmeplanung geplant ist – bis Mitte 2026 für Großstädte, bis 2028 für kleine und mittlere Städte Städte Bis zur Jahresmitte wird die Stadt größer werden. In diesem Szenario würden die gesamten CO2-Emissionen bis 2030 um 10,8 Millionen Tonnen sinken.

Das Ministerium hält es für wichtig, die Bürger „umfassend und faktenbasiert“ zu informieren. Darin werden geplante Anpassungen der Landesförderung und die Bereitstellung „attraktiver Anreize“ für frühzeitige Entscheidungen zu klimafreundlichem Heizen genannt. In der Beratung wird auch thematisiert, dass der Einbau einer konventionellen Gasheizung in der Übergangszeit zwar rechtlich zwar noch möglich ist, dieser jedoch zunehmend unwirtschaftlich wird.

GEG will dies durch den schrittweisen Ersatz von Öl und Gas erreichen. Gasheizungen machen das Heizen in Deutschland noch klimafreundlicher. Die Änderungen in dieser Fassung waren vor allem auf Druck der Liberaldemokratischen Partei zurückzuführen und sahen im Wesentlichen vor, dass der Heizungsaustausch bestehender Gebäude verschoben und an die Heizpläne der einzelnen Städte gekoppelt werden sollte.

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