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Heizungsersatz: Finanzierung für die Zukunft planen

Heizungsgesetz
Das Heizungsgesetz soll das Heizen in Deutschland durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen klimafreundlicher machen.

Nach der Verabschiedung des Wärmegesetzes durch den Bundestag wird die staatliche Förderung künftig eine zentrale Rolle spielen. Der Verband fordert Nachbesserungen bisher bekannter zentraler Punkte. Das neue Bundesförderprogramm „Effiziente Gebäude“ tritt Anfang 2024 in Kraft und umfasst Fördermittel in Milliardenhöhe.

„Eine ausreichende Finanzierung für den Einbau emissionsfreier Heizsysteme ist entscheidend für den Erfolg“, sagte der Sprecher des Repräsentantenhauses und der Sprecher des Repräsentantenhauses zur Wärmewende. Grund, Kai Warnecke, Deutsche Presse-Agentur, Berlin. „Die Mittel müssen jetzt schnell verfügbar sein und den privaten Vermietern dauerhaft zur Verfügung stehen.“ Der Deutsche Mieterbund fordert mehr Mittel für die Mietwohnungswirtschaft und eine grundsätzlich höhere soziale Ausrichtung. Oppositionsvertreter im Bundestag, etwa das Bündnis, kritisierten den Plan als unterfinanziert.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), umgangssprachlich auch Wärmegesetz genannt, zielt darauf ab, das Heizen in Deutschland durch den schrittweisen Ersatz von Öl- und Gasheizungen klimafreundlicher zu machen. Das Gesetz muss noch Ende September vom Bundesrat verabschiedet werden. Das Gesetz sieht im Wesentlichen vor, dass jede neu installierte Heizungsanlage künftig zu 65 % mit erneuerbarer Energie betrieben werden soll. Es soll Anfang 2024 in Kraft treten, gilt aber zunächst nur für Neubaugebiete.

Bei Bestandsgebäuden sollte die kommunale Wärmeplanung ein zentraler Punkt sein. Der Eigentümer sollte auf dieser Grundlage entscheiden, was zu tun ist. Große Städte sollten ab Mitte 2026 mit der Entwicklung von Heizplänen beginnen, die übrigen Städte ab Mitte 2028.

Neue Finanzierung

Heizungsaustausch wurde finanziert. Nun sind Reformen in Planung. Die Allianz-Fraktion sagte, sie solle „alle Bereiche der Gesellschaft unterstützen und sicherstellen, dass die Investitionskosten niemanden überfordern“. Der Erfolg der neuen Förderregelung wird ein zentraler Hebel für die Klimawirkung des Wärmegesetzes sein: Je früher sich Hauseigentümer für die Umstellung auf klimafreundliches Heizen entscheiden, desto höher ist der CO2-Ausstoß.

Neue Förderrichtlinien werden Ende September dem Haushaltsausschuss des Bundestages vorgelegt. Bisher ist die Förderung bis 2030 geplant.

Der Verband fordert Schnelligkeit. Laut dem Bundesverband Solarwirtschaft, dem Bundesverband Wärmepumpen und dem Deutschen Energieholz- und Pelletverband haben die hitzige Debatte und Ankündigungen vermeintlich erheblicher Fördererhöhungen in den letzten Wochen zu erheblicher Verunsicherung und Zurückhaltung bei den Verbrauchern geführt.

Grundförderung und Prämien

Zukünftig sollen 30 % der Investitionskosten für klimafreundlichere Heizsysteme in allen Wohn- und Nichtwohngebäuden grundgefördert werden. Darüber hinaus wird ein Einkommensbonus in Höhe von 30 % der Investitionskosten eingeführt – dieser soll für alle Eigennutzer mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr (unter Berücksichtigung des jeweiligen Haushalts) gelten.

Geschwindigkeitsbonus

Darüber hinaus ist ein Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 % der Investitionskosten als Anreiz für frühzeitige Sanierungen geplant. Ab 2028 wird dieser Bonus alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte gekürzt. Diese Prämie wird allen Eigennutzern gewährt, die zum Zeitpunkt der Antragstellung über eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung oder eine Öl-, Kohle-, Erdgas- oder Nachtspeicherheizung verfügen.

Höhe der Finanzierung

Den Punkten zufolge sollten Grundfonds und Bonus kombiniert werden, der maximale Finanzierungsgrad sollte jedoch 70 % nicht überschreiten. Für ein Einfamilienhaus oder die erste Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus sollten die maximal förderfähigen Investitionskosten für den Austausch einer Heizungsanlage 30.000 Euro betragen – der maximale Investitionskostenzuschuss für den Austausch einer Heizungsanlage liegt somit bei 21.000 Euro.

Beispielsweise beträgt die Förderung für den Einbau von Wärmepumpen derzeit bis zu 40 %, bei anrechenbaren Investitionskosten von bis zu 60.000 € pro Jahr – das gilt für Heizungsersatz und andere Effizienzmaßnahmen. Der Einbau einer Wärmepumpe in ein Einfamilienhaus kann bis zu 24.000 Euro gefördert werden.

Für jede zusätzliche Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus erhöht das Wirtschaftsministerium die förderfähigen Kosten, wie aus einem Dokument des Ministeriums hervorgeht. Für Nichtwohngebäude gelten Obergrenzen für die anrechnungsfähigen Kosten auf Basis der Quadratmeterzahl. Neben der Förderung des Ersatzes von Heizungsanlagen können auch Zuschüsse für Effizienzmaßnahmen wie die Dämmung der Gebäudehülle beantragt werden. Nach Angaben des Ministeriums belaufen sich die zulässigen Höchstinvestitionskosten für solche Effizienzmaßnahmen auf 60 Euro. 000 € pro Wohneinheit, wenn ein separater Sanierungsplan vorliegt – 30.000 €, wenn kein Sanierungsplan vorliegt.

Neu: Anrechenbare Kostenobergrenzen für Heizungsersatz und Effizienzmaßnahmen können verknüpft werden. Insgesamt liegt die Höchstgrenze der erstattungsfähigen Ausgaben bei 90.000 €. Das ist ein Fortschritt.

Kredite über die KfW

Neben Investitionskostenzuschüssen werden zinsgünstige Kredite über die Landesförderbank KfW bereitgestellt. Alle Bürger mit einem steuerpflichtigen Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro im Jahr sollen diese Mittel für den Ersatz von Heizungen und anderen Effizienzmaßnahmen nutzen können. Nach Angaben des Ministeriums soll der Vorschlag dazu beitragen, die finanzielle Belastung durch den Austausch von Heizungsanlagen in der aktuellen Hochzinsphase zu verteilen und zu verringern.

Kritik an wesentlichen Punkten

Besondere Kritik wurde an der Vorgabe geäußert, dass nur Eigennutzer Geschwindigkeitsprämien erhalten. Warnecke kritisierte, Mietwohnungseigentümer müssten schlechter gestellt sein. „Die Regierung sollte diese Situation schnellstmöglich ändern und beide Eigentümergruppen gleich behandeln.“ Dies forderte auch Lukas Siebenkotten, Vorsitzender des Mietervereins. Auch auf Mietflächen sollen Geschwindigkeitsprämien zum Vorteil der Mieter gelten.

Entscheidend sei, dass der Förderplan ausreichend ausgestattet sei, so Siebenkotten weiter: „Die Förderung energetischer Sanierungen sollte daher um 25 Milliarden Euro pro Jahr erhöht und verstetigt werden.“

Nach dem Plan des Bündnisses sollen im nächsten Jahr rund 19 Milliarden Euro an Bundesmitteln für energieeffiziente Gebäude ausgegeben werden.

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