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Viele pflegebedürftige Menschen möchten zuhause gepflegt werden. Doch bei der Pflege zuhause gibt es einiges zu beachten.:V
Viele pflegebedürftige Menschen möchten zuhause gepflegt werden. Doch bei der Pflege zuhause gibt es einiges zu beachten.

Heimpflege

Viele pflegebedürftige Menschen möchten zu Hause gepflegt werden, anstatt in einem Pflegeheim oder Pflegeheim zu leben. Dort können sie von Angehörigen oder einem Pflegedienst oder von beiden betreut werden und bleiben in ihrer gewohnten Umgebung. Wenn jemand zu Hause Pflege erhält, spricht man von „ambulanter“ oder „häuslicher“ Pflege.

Wenn Sie pflegebedürftig sind, übernimmt die sogenannte Pflegekasse einen Teil der Kosten. Die Versicherungs- und Pflegekasse ermittelt Ihren Pflegebedarf. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Kapitel „Pflegebedarf – was nun?“.

Erklären Sie hier Wenn Sie sich zu Hause pflegen lassen möchten, erklären wir Ihnen Ihre Rechte als pflegebedürftiger Mensch. Außerdem erfahren Sie, welche Rechte Sie als pflegender Angehöriger haben.

Was muss ich wissen?

Kann mein Angehöriger die Pflege übernehmen?

Ja. Sie müssen keine professionellen Pflegedienste in Anspruch nehmen. Wenn ein Verwandter oder Freund bereit ist, sich zu Hause um Sie zu kümmern, können Sie ihn auch bitten, sich um Sie zu kümmern. In diesem Fall erhalten Sie monatlich ein sogenanntes „Pflegegeld“, über das Sie nach Belieben verfügen können. Die Höhe dieses Pflegegeldes richtet sich nach Ihrem im Bericht ermittelten Pflegegrad. Das Pflegegeld liegt derzeit zwischen 332 Euro (Pflegestufe 2) und 946 Euro (Pflegestufe 5) pro Monat (Stand: Juli 2021). Bitte beachten Sie, dass Sie für die Pflegestufe 1 kein Pflegegeld erhalten.

Wenn Sie von einem Familienmitglied oder Bekannten gepflegt werden, erhalten Sie zweimal im Jahr Besuch von einer qualifizierten Fachkraft, die Ihnen oder Ihren Angehörigen Tipps und Ratschläge gibt. Bitte beachten Sie: Bei Nichterscheinen einer Beratung kann es zu einer Kürzung Ihres Pflegegeldes kommen.

Ich habe keine Verwandten, die sich um mich kümmern können. Kann ich trotzdem zu Hause bleiben?

In diesem Fall können Sie ambulante Pflegedienste beauftragen. Ambulante Pflegedienste beschäftigen geschulte Pflegekräfte, die Sie mehrmals pro Woche oder mehrmals täglich besuchen.

Betreuer können vielfältige Aufgaben übernehmen:

  • Hilfe bei der Körperpflege und Ernährung
  • Einkaufen, Kochen und Wohnungsputz
  • Medizinische Versorgung wie Injektionen, Medikamente oder Verbandswechsel.
  • Unterstützen Sie soziale Aktivitäten wie Spaziergänge oder Besuche bei Freunden.

Die Kosten für Pflegeleistungen werden zumindest teilweise von den Pflegekassen getragen. Diese Unterstützung wird als Sachleistung bezeichnet. Derzeit wird die Pflege der Stufe 2 bis zu 723 Euro und die Pflege der Stufe 5 bis zu 2095 Euro übernommen (Stand: Juli 2021). Personen in der Pflegestufe 1 erhalten keine Sachleistungen. Pflegeversicherung und Pflegeleistungen rechnen direkt untereinander ab. Sie müssen also nicht im Voraus bezahlen. Wenn die Kosten für Pflegeleistungen jedoch höher sind als die Kosten, die die Pflegeversicherung für Sie übernimmt, müssen Sie die Differenz selbst bezahlen.

Wie findet man gute Pflegedienste?

Mit dem AOK-Pflegenavigator können Sie nach Pflegediensten in Ihrer Nähe suchen. Auf der Seite pflegelotse.de können Sie nach Pflegeangeboten und Beratung suchen. Auch die Checkliste zur Auswahl von Pflegediensten kann Ihnen bei der Entscheidungsfindung helfen. Auch Ihre Krankenkasse kann Ihnen eine Reihe guter Pflegeleistungen anbieten.

Vergleichen und prüfen Sie Angebote und erhalten Sie detaillierte Empfehlungen. Bevor Sie sich entscheiden und einen Vertrag abschließen, sollten Sie sich über die Pflegeleistungen im Klaren sein. Selbstverständlich können Sie bei Unzufriedenheit auch den Pflegedienst wechseln.

Viele Menschen bevorzugen Jobs in ambulanten Pflegediensten, die auf die Betreuung von Patienten mit unterschiedlichem kulturellen und religiösen Hintergrund spezialisiert sind. Diese sogenannten interkulturellen Betreuungsangebote respektieren in besonderer Weise kulturelle Praktiken, Traditionen und religiöse Überzeugungen. Pflegekräfte in diesen Diensten sprechen oft verschiedene Sprachen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse oder der Erwachsenenberatungsstelle nach interkulturellen Betreuungsangeboten in Ihrer Nähe. Eine Einwanderungsberatung für Erwachsene in Ihrer Nähe finden Sie auf der Website bamf.de.

Kann ich die Pflege durch einen Angehörigen mit der Pflege durch einen Pflegedienst kombinieren?

Ja. Sie können problemlos von Angehörigen und Pflegediensten betreut werden. Dies ist beispielsweise dann sinnvoll, wenn Sie einen Angehörigen haben, der nicht rund um die Uhr erreichbar ist. Wenn Sie die Pflege durch einen Angehörigen mit der Pflege durch einen Pflegedienst kombinieren und Ihren Anspruch auf die Pflegesachleistung (also den Betrag, den die Pflegekasse für die Pflegeleistung zahlt) nicht vollständig ausschöpfen, erhalten Sie einen Teil davon weiterhin Anspruch auf Pflegegeld.

Das folgende Beispiel verdeutlicht dies: Einem Pflegebedürftigen der Stufe 3 steht ein Pflegegeld in Höhe von 572 € oder eine Pflegesachleistung in Höhe von 1.363 € zu. Die Person abonniert einen Pflegedienst, der morgens beim Baden und Anziehen hilft, der etwa 310 € pro Monat kostet. Dies entspricht 22,74 % von 1.363 €. Der Anspruch auf verbleibende Pflegesachleistungen ist vollständig ungenutzt; es verbleiben 77,26 %. Der verbleibende Prozentsatz wird auf das Pflegegeld überwiesen, sodass eine pflegebedürftige Person zusätzlich zur Unterstützung des Pflegedienstes 77,26 % des Pflegegeldes erhält. Das sind 441,93 €. Das Pflegegeld wird anteilig gezahlt und der Gesamtwert der Leistung ist um 751,93 (310 € + 441,93 €) höher, als wenn Sie nur das Pflegegeld bezogen hätten.

Gibt es noch andere finanzielle Hilfe?

Wer zu Hause lebt und pflegebedürftig ist, kann eine finanzielle Hilfe in Höhe von 125 € pro Monat erhalten. Dieses Geld wird als „Entlastungsbeitrag“ bezeichnet. Diese Hilfe ist für alle Pflegestufen verfügbar. Dies gilt auch für Menschen, die einer Grundversorgung bedürfen. Mit dem Geld können Tagesbetreuung, Pflege, Hilfe bei der Haushaltsführung und mehr bezahlt werden. Sie erhalten die Zahlung nicht direkt, sondern müssen den Artikel oder die Dienstleistung zunächst selbst bezahlen. Anschließend reichen Sie die Rechnung bei Ihrer Pflegekasse ein und erhalten den Betrag ausgezahlt, den Sie gezahlt haben – bis zu 125 € pro Monat. Wenn Sie Ihre Rechnung nicht innerhalb eines Monats einreichen können, ist das kein Problem: Ihr ungenutztes Guthaben wird bis nächsten Juni zurückgehalten.Das bedeutet zum Beispiel, dass Sie nicht zwischen Januar und November eine Rechnung vollständig einreichen können und dann im Dezember eine Rechnung über 1.500 € (12 x 125 €). Weitere Informationen zu Hilfsspenden gibt es auf Deutsch verbraucherzentrale.de.

Übernimmt die Pflegeversicherung auch medizinische Hilfeleistungen?

Viele pflegebedürftige Menschen werden in ihrem Alltag durch bedarfsgerechte Hilfsmittel wie Rollstühle, angepasste Treppen, Duschen oder Toiletten unterstützt. Heutzutage gibt es eine Vielzahl solcher Hilfsmittel, die nahezu alle Bereiche des täglichen Lebens erleichtern, vom Aus- und Anziehen am Morgen bis zum Zubettgehen am Abend. Allerdings sind die Kosten für diese Hilfsmittel teilweise erheblich.

Pflegebedürftigen können die Kosten für diese technische Hilfe teilweise erstattet oder subventioniert werden. Wenn Sie diese Art von Hilfe benötigen, sprechen Sie mit Ihrem Arzt. Die Pflegekasse benötigt hierfür ein Rezept.

Sie erhalten aus der Pflegekasse einen monatlichen finanziellen Zuschuss von ca. 40 Euro für die Anschaffung von Dingen des täglichen Bedarfs wie Desinfektionsmittel und Handschuhe. Hierfür benötigen Sie kein Rezept. Sie müssen lediglich einen Antrag bei der Pflegekasse stellen.

Wo kann ich Hilfe und Unterstützung bekommen?

Wenn Sie krankenversichert sind, ist Ihre Krankenkasse der richtige Ansprechpartner. Neben der Zahlung der Krankenkassenprämien zahlt jeder Krankenversicherte automatisch einen bestimmten Betrag in die sogenannte Pflegekasse ein, die pflegebedürftige Menschen unterstützt. Träger der Pflegeversicherung ist Ihre Krankenkasse. Krankenkassen verfügen über unabhängige Pflegeberater, die Sie kostenlos und ausführlich beraten können. Bei Bedarf kommen auch Berater zu Ihnen nach Hause. Einige Beratungsstellen bieten neben Deutsch auch Beratung in weiteren Sprachen an. Eine Beratungsstelle zu Pflegethemen in Ihrer Nähe finden Sie unter zgp.de. Sie können auch bei Ihrer Krankenkasse nach Beratungsstellen in Ihrer Nähe fragen.

Sie können sich auch zunächst von der Migration for Adults Advice (MBE) beraten lassen. Auch die Beratung ist kostenlos und die Mitarbeiter dort sprechen verschiedene Sprachen. Eine Einwanderungsberatung in Ihrer Nähe finden Sie unter bamf.de.

Ich sorge mich um einen Verwandten. Welche Unterstützung kann ich bekommen?

Jeder, der einen Angehörigen pflegt, trägt eine große Verantwortung. Die Auswirkungen auf das eigene Leben werden oft unterschätzt. Besonders wenn Sie über längere Zeit alleine pflegen, kann es zu einer körperlichen oder geistigen Überlastung kommen.

Eine Vielzahl von Unterstützungsdiensten stehen zur Verfügung, um Sie zu entlasten und Sie auf diese gewaltige Aufgabe vorzubereiten:

  • Der Care Fund beschäftigt unabhängige Pflegeberater, die Sie ausführlich beraten Sie kostenlos. Sie können sich auch zu Hause beraten lassen. In manchen Fällen kann auch eine fremdsprachige Beratung akzeptiert werden. Pflegeberater arbeiten in der Regel in einer sogenannten Pflegebasis. Den nächstgelegenen Pflegestützpunkt finden Sie bei Ihrer Krankenkasse oder in der Online-Datenbank bdb.zgp.de Finden Sie die Antwort heraus.
  • Sie können an kostenlosen Kursen teilnehmen, um sich auf eine Karriere in der Krankenpflege vorzubereiten. Hier erfahren Sie alles, was Sie über die Pflege wissen müssen. Diese Kurse werden von Pflegekassen angeboten. Fragen Sie dazu einen Pflegeberater.
  • Selbsthilfegruppen sind auch eine gute Möglichkeit, sich Rat und Unterstützung zu holen. Wenn Sie sich alleine fühlen, kann es hilfreich sein, Menschen in ähnlichen Situationen zu treffen. Ein Pflegeberater kann Ihnen die Adressen von Selbsthilfegruppen in Ihrer Nähe nennen.
  • Wenn Sie beispielsweise wegen Krankheit oder Urlaub nicht teilnehmen können, können Sie das Angebot „Vorsorge“ in Anspruch nehmen. Sie können sich jedes Jahr bis zu sechs Wochen frei nehmen und Pflegedienste in Anspruch nehmen. Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der Kosten, die während Ihrer Abwesenheit entstehen.
  • Wenn Sie eine Person der Stufe 2 oder höher betreuen und diese mindestens 10 Stunden (verteilt auf mindestens zwei Tage pro Woche) betreuen, übernimmt die Pflegekasse Ihre Rente und Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung. Darüber hinaus schließen Sie während der Pflege und Anfahrt zum Krankenhaus eine kostenlose gesetzliche Unfallversicherung ab.

Wie bringe ich die Pflege meiner Angehörigen mit meiner Arbeit in Einklang?

Wenn Sie arbeiten und jemanden pflegen, der Pflege benötigt, haben Sie das Recht, die Arbeit für einen bestimmten Zeitraum einzustellen. Während dieser Zeit darf Ihnen zwar nicht gekündigt werden, Sie erhalten jedoch von Ihrem Arbeitgeber keinen Lohn.

Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, Sie für einen längeren Zeitraum von der Arbeit freizustellen:

  • Pflegeurlaub: Wenn Sie bei Ihrem Arbeitgeber Pflegeurlaub beantragen, können Sie dies tun Sie erhalten bis zu sechs Monate Voll- oder Teilzeiturlaub. Dazu müssen Sie mindestens 10 Tage im Voraus einen schriftlichen Antrag bei Ihrem Arbeitgeber stellen, in dem Sie Dauer und Umfang der Betreuung angeben.
  • Familienpflegeurlaub: Der häusliche Pflegeurlaub bietet Ihnen die Möglichkeit, sich beruflich bis zu 24 Monate frei zu nehmen. Sie müssen jedoch weiterhin mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten. Sie müssen Ihren Urlaubsantrag mindestens acht Wochen vor Arbeitsbeginn bei Ihrem Arbeitgeber stellen.
  • Vorübergehende Abwesenheit: Während eines dringenden Pflegenotfalls können Sie eine vorübergehende Abwesenheit von der Arbeit beantragen. – Eine sogenannte „kurzfristige Abwesenheit“, die bis zu 10 Tage dauern kann und bei Ihrem Arbeitgeber beantragt wird. Dies ist besonders hilfreich, wenn plötzlich Pflege benötigt wird. Während dieser 10 Tage können Sie von der Pflegekasse das sogenannte „Pflegeunterstützungsgeld“ als Ausgleich für den Lohnausfall erhalten. Tritt ein Pflegenotfall ein, müssen Sie umgehend Pflegeunterstützungsgeld aus der Pflegekasse beantragen.

Wichtig

Wenn Sie von einer Pflegekraft schlecht behandelt wurden, zum Beispiel vernachlässigt wurden oder Ihre Pflegekraft Ihnen gegenüber gewalttätig war, können Sie Rufen Sie die Krisennummer in Ihrer Nähe an. Sie können auch auf der Website zqp.de nach Beratungsstellen in Ihrer Nähe suchen. Sie können sich auch an ein Pflegezentrum in Ihrer Nähe wenden.

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