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Häusliche Gewalt ist in Deutschland eine Straftat. Hilfe finden Betroffene bei der Polizei oder Beratungsstellen.:Häusliche
Häusliche Gewalt ist in Deutschland eine Straftat. Hilfe finden Betroffene bei der Polizei oder Beratungsstellen.

häusliche Gewalt

Wenn Sie von einem Familienmitglied, Bekannten oder einer anderen Person, die mit Ihnen zusammenlebt oder gelebt hat, körperlich, sexuell oder psychisch misshandelt werden, spricht man von häuslicher Gewalt. Häusliche Gewalt kommt in der Regel zu Hause vor, kann aber auch anderswo auftreten. Viele Menschen denken bei häuslicher Gewalt an körperliche Gewalt, also an sexuellen Missbrauch oder Körperverletzung. Es gibt aber auch andere Formen häuslicher Gewalt: Wenn man beleidigt, gedemütigt, bedroht oder kontrolliert wird, ist das auch häusliche Gewalt. Auch Stalking, also die Verfolgung und Überwachung, kann eine Form häuslicher Gewalt sein.

In Deutschland ist Gewalt jeglicher Art strafbar. Das heißt, wenn die Polizei durch Sie oder einen Zeugen von dem Vorfall erfährt, muss sie einschreiten.

Wenn Sie Opfer häuslicher Gewalt sind, sind Sie nicht allein. Untersuchungen zeigen beispielsweise, dass jede vierte Frau in Deutschland häusliche Gewalt erlebt. Für viele Opfer häuslicher Gewalt kann es schwierig sein, sich über ihre Erfahrungen an die Polizei oder Beratungsstellen zu wenden. Sie schämen sich und hoffen, dass sich die Situation ändert und der Täter sich beruhigt und aufhört. Meistens nimmt die Schwere der Gewalt jedoch tendenziell zu und die Abstände zwischen einzelnen Gewaltepisoden werden kürzer.

Opfer häuslicher Gewalt haben in Deutschland viele Berührungspunkte. Scheuen Sie sich nicht, um Hilfe zu bitten.

Was muss ich wissen?

Wo kann ich Hilfe bekommen?

Wenn Sie in ernsthafter Gefahr sind, können Sie die Polizei unter 110 rufen. Die Polizei wird Sie nach Ihrem Namen, Ihrer Adresse und Ihrem Problem fragen und dann sofort jemanden schicken, der Sie (und Ihre Kinder) beschützt. In den Notrufzentralen der Polizei wird leider oft nur Deutsch gesprochen. Weitere Informationen zur Polizei finden Sie im Kapitel „Polizei“. Wenn Sie selbst kein Deutsch sprechen, rufen Sie bitte die Helpline „Gewalt gegen Frauen“ an. Die Mitarbeiter dort sind rund um die Uhr erreichbar und sprechen mehrere Sprachen. Sie erreichen die Mitarbeiter unter 08000 116 016.

Sie können die Straftat auch später bei der Polizei melden. Wenn Sie nicht alleine gehen möchten, können Sie sich auch von einem Freund oder einem Anwalt begleiten lassen. Sie können auch einen Dolmetscher mitbringen. Andernfalls stellt die Polizei einen Dolmetscher für Sie ein. Damit Sie Beweise haben, lassen Sie Ihre Verletzungen am besten direkt nach der Tat von einem Arzt untersuchen und ein Attest ausstellen. Auch Fotos sind sehr hilfreich. Es gibt mehrere Anlaufstellen, bei denen Ihre Verletzungen anonym und kostenlos überprüft und bescheinigt werden können. Fragen Sie die Mitarbeiter des Verletztenvereins WEIßER RING nach einer solchen Anlaufstelle in Ihrer Nähe. Die Mitarbeiter des Vereins sind täglich von 7.00 bis 22.00 Uhr unter der Rufnummer 116 006 erreichbar. Sie sprechen Deutsch und Englisch. Die Beratung ist kostenlos und anonym.

Wenn Sie sich nicht melden möchten oder sich nicht sicher sind, ob Sie eine Anzeige erstatten sollen oder einfach jemanden zum Reden brauchen, können Sie sich an die Beratungsstelle wenden. Bei der Gewalt gegen Frauen Helpline erhalten Sie rund um die Uhr anonyme, kostenlose Beratung in mehreren Sprachen. Sie erreichen die Mitarbeiter unter 08000 116 016. Besuchen Sie www.frauen-gegen-violent.de und frauenhauskoordinierung.de Sie können auch eine Beratungsstelle finden, die zu Ihrer Sprache und Region passt.

Wenn Sie sich in Ihrer Wohnung oder Unterkunft nicht mehr sicher fühlen, können Sie auch ein sogenanntes „Frauenhaus“ aufsuchen. Frauenhäuser sind Häuser, in denen von Gewalt betroffene Frauen (und ihre Kinder) Schutz finden können. Sie können dort leben, bis Ihre Situation geklärt ist. Die Adresse ist geheim, sodass Sie dort niemand finden kann. Leider gibt es nicht überall Frauenhäuser und manchmal sogar nicht einmal Platz, aber die Mitarbeiterinnen vor Ort helfen Ihnen bestimmt weiter. Auf frauenhauskoordinierung.de können Sie nach einem Frauenhaus in Ihrer Nähe suchen. Oder Sie rufen die Helpline gegen Gewalt gegen Frauen an und fragen nach einem Frauenhaus in Ihrer Nähe. Die Helpline-Mitarbeiter stehen rund um die Uhr in mehreren Sprachen zur Verfügung. Sie können die Helpline unter 08000 116 016 anrufen.

Wie kann mir die Polizei helfen?

Die Polizei kann einem Täter mehrere Tage lang den Zutritt zu Ihrer Wohnung verbieten. Dabei spielt es keine Rolle, wem die Wohnung gehört. Das bedeutet, dass die Polizei den Hauptmieter der Wohnung für mehrere Tage räumen kann. Diese sogenannte „Wohnungsräumung“ soll Ihnen die Möglichkeit geben, sich in Ruhe beraten zu lassen und Unterstützung zu suchen. Kommt der Täter der einstweiligen Verfügung nicht nach, sollten Sie die Polizei benachrichtigen. Der Täter muss dann eine Geldstrafe zahlen oder mit einer mehrtägigen Haftstrafe rechnen.

In einigen Bundesländern kann die Polizei der gewalttätigen Person auch verbieten, sich Ihnen zu nähern, Sie anzurufen oder Ihnen zu schreiben. Himmel. Fragen Sie die Polizei nach diesen Möglichkeiten.

Wie kann ich mich danach weiter schützen?

Sie können beim Familiengericht eine sogenannte „Schutzanordnung“ beantragen. Das Familiengericht kann den Täter dann für längere Zeit (bis zu 6 oder 12 Monate) aus der gemeinsamen Wohnung verweisen. Dies gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Angelegenheiten zu regeln und gegebenenfalls eine neue Wohnung zu finden. Es kann Kriminellen auch daran hindern, sich Ihnen zu nähern oder Kontakt mit Ihnen aufzunehmen. Den Antrag auf Schutzanordnung können Sie persönlich bei dem für Sie zuständigen Familiengericht stellen oder sich eines Rechtsanwalts bedienen. Unter justiz.de finden Sie das für Sie zuständige Familiengericht. Einen Anwalt finden Sie unter anwaltauskunft.de.

Wenn der Täter der einstweiligen Verfügung nicht nachkommt, sollten Sie die Polizei benachrichtigen. Die Polizei ist über gerichtliche Schutzanordnungen informiert und wird Ihnen umgehend helfen. Der Täter muss dann eine Geldstrafe zahlen oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen.

Wenn Sie mit dem Täter ein gemeinsames Kind haben und eine Schutzanordnung beantragen möchten, bitten Sie ein Jugendamt oder einen Anwalt um Hilfe. Das Gericht kann das Recht des Täters, das Kind zu besuchen, aussetzen oder einschränken.Der Täter darf das Kind dann nicht mehr besuchen oder darf das Kind nur unter Aufsicht einer dritten Person, etwa des Jugendamtes, besuchen. Einen Anwalt finden Sie unter anwaltauskunft.de. Ihr zuständiges Jugendamt finden Sie unter jugendaemter.de. Weitere Informationen zum Thema Jugendamt finden Sie im Kapitel „Jugendamt.

Bitte beachten Sie: Für die Beantragung einer Schutzanordnung ist in der Regel eine Gebühr zu entrichten. Wenn Sie jedoch über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Erfahren Sie mehr in einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Die Beratungsstelle finden Sie unter weisser-ring.de.

Brauche ich einen Anwalt?

Sie sind nicht verpflichtet, einen Anwalt zu beauftragen, aber es ist in der Regel sinnvoll. Insbesondere vor Gericht kann ein Anwalt Ihre Interessen vertreten und Sie bei Befragungen durch Staatsanwälte und Gerichte unterstützen. Einen Anwalt finden Sie unter anwaltauskunft.de.

Anwälte müssen jedoch zahlen. Beim Opferverein WEISSER RING erhalten Opfer einen Gutschein für eine kostenlose Erstberatung durch einen Anwalt. Die Mitarbeiter des Vereins sind täglich von 7.00 bis 22.00 Uhr unter der Rufnummer 116 006 erreichbar. Sie sprechen Deutsch und Englisch. Die Beratung ist kostenlos und anonym. Sie können auch versuchen, mit Hilfe einer Beratungsstelle beim Gericht einen sogenannten „Opferanwalt“ zu beantragen. Wenn das Gericht Ihren Antrag annimmt, müssen Sie Ihre Anwaltskosten nicht selbst bezahlen. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie unter weisser-ring.de.

Welche Hilfe bietet es für Kinder?

Kinder leiden sehr, wenn sie häusliche Gewalt miterleben oder erleben. Sie fühlen sich hilflos und versuchen oft vergeblich, ihren Eltern zu helfen. Viele Kinder sind durch häusliche Gewalt schwer traumatisiert und brauchen Hilfe. Als erste Anlaufstelle können Kinder die Kinder- und Jugendhotline «Trauertelefon“, rufen Sie 0800 111 0333 an. Auf Wunsch ist das Gespräch kostenlos und anonym. Rufen Sie 0800 111 0111 oder die Telefonnummer 0800 111 0222 an. Sie können uns auch über Telefonseelsorge Kostenlose, anonyme Anrufe* mit Mitarbeitern rund um die Uhr, um über die Themen zu sprechen, die ihnen am Herzen liegen. Unter www.youth-life-line.de haben Kinder und Jugendliche die Möglichkeit, sich online beraten zu lassen. Das können Sie auch Wenden Sie sich jederzeit an jemanden in Ihrer Nähe, die Jugendausländerbehörde oder das zuständige Jugendamt. Das für Sie zuständige Jugendamt finden Sie unter familienportal.de.

Ich bin männlich und Opfer häuslicher Gewalt. Wer kann mir helfen?

Männer können auch Opfer häuslicher Gewalt sein. Häusliche Gewalt. Ob heterosexuell oder schwul, Sie können auch als Mann die Opfernummer von WEISSE anrufen und RINGS kontaktieren: 116 006. Die Mitarbeiter stehen Ihnen täglich von 7.00 bis 22.00 Uhr zur Verfügung. Sie sprechen Deutsch und Englisch. Die Beratung ist kostenlos und anonym. Sie können sich auch an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe wenden. Die Beratungsstelle finden Sie unter weisser-ring.de.

Jetzt gibt es Optionen … Von Gewalt betroffene Männer werden als „Männerhäuser“ bezeichnet.

Ein Männerhaus ist ein Haus, in dem von Gewalt betroffene Männer geschützt werden können. Sie können dort leben, bis Ihre Situation geklärt ist. Die Adresse ist geheim, sodass Sie dort niemand finden kann. Leider gibt es in Deutschland nicht viele Unterkünfte für Männer. Bitte rufen Sie das bundesweite Opfertelefon116 006 an, um nach Männerunterkünften in Ihrer Nähe zu fragen . Die Mitarbeiter der Opfer-Hotline sind täglich von 7.00 bis 22.00 Uhr erreichbar. Die Beratung ist kostenlos und anonym.

Wie kann ich ein Opfer häuslicher Gewalt unterstützen?

Nachbarn hörten oft lautstarke und heftige Auseinandersetzungen in Nachbarwohnungen. Oder ein Freund bemerkt, dass jemand verletzt wird, und macht sich Sorgen. Es wäre schön, wenn Sie in einen solchen Fall involviert wären. Wenn Sie eine besondere Gefahr vermuten, können Sie direkt die Polizei rufen. Unter der Rufnummer 110 erreichen Sie die deutschsprachige Polizei Tag und Nacht. Machen Sie sich keine Sorgen: Wenn es ein Fehlalarm ist und alles gut funktioniert, passiert Ihnen nichts. Lieber zu viel telefonieren als zu wenig. Die Polizei wird Ihren Namen nicht nennen.

Wenn Sie kein Deutsch sprechen oder sich zunächst beraten lassen möchten, können Sie die Helpline anrufen Gewalt gegen Frauenverhalten“. Die Mitarbeiter stehen rund um die Uhr in mehreren Sprachen zur Verfügung. Sie können auch anonym bleiben. Die Mitarbeiter hören Ihnen zu und arbeiten mit Ihnen zusammen, um eine Lösung für das Opfer zu finden. Sie erreichen die Mitarbeiter unter 08000 116 016. Die Beratung ist kostenlos.

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Wenn Sie mit Ihrem Täter verheiratet sind, haben Sie das Recht, sich scheiden zu lassen, ohne das Jahr der Trennung einzuhalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Kapitel „Scheidung.

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