„Haus des Grauens“-Täter in Sicherungsverwahrung genommen
Wilfried W. hat nach zwei Morden an Frauen mittlerweile fast die Hälfte seiner Haftstrafe abgesessen. Doch Experten halten ihn immer noch für gefährlich, und Gerichte sind zu dem Schluss gekommen, dass die Gefahr einer erneuten Straftat zu groß ist.
Der Täter wurde für schuldig befunden, in einem sogenannten „Mordfall“ zwei Frauen zu Tode missbraucht zu haben. Hexter's House of Horrors, sollte nach Verbüßung seiner Strafe in Sicherungsverwahrung genommen werden. Dies ordnete das Amtsgericht Paderborn an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Wilfried W. wurde 2018 in einem aufsehenerregenden Prozess verurteilt, weil er gemeinsam mit seiner Ex-Frau in ihrem Haus bei Hexter im Osten Nordrhein-Westfalens mehrere Menschen gefoltert hatte. Frauen über viele Jahre hinweg. . Beide Opfer starben nach Monaten schwerer Misshandlung an völliger Auszehrung. Auch die ehemaligen Partner wurden verurteilt und zu dreizehn Jahren Haft verurteilt, Wilfried W. zu elf Jahren Haft.
Im Gegensatz zu seiner Ex-Frau stufte das Gericht ihn als strafrechtlich eingeschränkt ein. Während des Prozesses bestritt ein Experte seine Fähigkeit, Gut und Böse zu unterscheiden. Das Gericht folgte ihrem Beispiel und schickte Wilfried W. in eine Nervenheilanstalt. Diese Einschätzung warf jedoch bald Fragen auf. In einem späteren Gerichtsurteil hieß es, er habe die Kontrolle und trage daher die volle Verantwortung.
Die „falsche Bestellung“ wurde widerrufen. Seit 2020 verbüßt er seine Strafe in einer regulären Justizvollzugsanstalt. Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin Sicherungsverwahrung, weil sie glaubte, dass er auch nach Verbüßung seiner Strafe noch gefährlich sein würde, und ihn inhaftieren wollte.
Manipulationsfähigkeiten, Gefühllosigkeit und kriminelle Energie
Nach der Haft soll die Sicherungsverwahrung die Öffentlichkeit vor gefährlichen Straftätern schützen. Die Verteidigung hielt weiterhin die Unterbringung von W. in der Psychiatrie für richtig und wollte eine Sicherungsverwahrung verhindern.
Ausschlaggebend für das Urteil war die Einschätzung des psychiatrischen Gutachters, ob von Wilfrid W. weiterhin eine Gefahr ausgeht. Zwei am Prozess beteiligte forensische Experten kamen zu dem Schluss, dass er in seiner Freiheit wahrscheinlich erneut schwere Verbrechen gegen Frauen begehen würde. Sie sagten aus, dass er über ein hohes Maß an manipulativen Fähigkeiten, Rücksichtslosigkeit und krimineller Energie verfügte. Der Psychiater Professor Johannes Foss beschrieb seine Unfähigkeit, Mitgefühl für seine Opfer zu zeigen oder Reue für seine Taten auszudrücken.
Experte Professor Hans-Ludwig Kröber sagte, dass er trotz seiner Lernbehinderung über „eine hohe kriminelle Intelligenz bei der Ausbeutung von Frauen“ verfüge. W. hat in der Vergangenheit auch gezeigt, dass es ihm in seiner soziopathischen Persönlichkeit vor allem darum ging, „neue Frauen zu konsumieren und dann zu quälen“.
Quelle: www.ntv.de