„Haus des Grauens“-Täter: Es wird mit einer Verurteilung zur Sicherungsverwahrung gerechnet
Ein Prozess um die Sicherungsverwahrung des verurteilten Täters im sogenannten Hexter House of Horrors-Fall wird voraussichtlich am Donnerstag entschieden. Ein Gerichtssprecher sagte, die Verfahrensbeteiligten am Landgericht Paderborn seien von der Kammer aufgefordert worden, Schriftsätze vorzubereiten. Ob dieser Prozess wirklich abgeschlossen ist, hängt vom weiteren Verlauf des Verfahrens am Donnerstag ab. Über die Bitte der Verteidigung um weitere Zeugen muss das Gericht noch entscheiden. Ein zusätzlicher Verhandlungstag ist jedoch noch nicht vorgesehen.
Kommentar: In einem aufsehenerregenden Prozess im Jahr 2018 wurde Wilfried W. verurteilt, weil er seiner Ex-Frau in ihrem Haus in der Nähe von Hexter im Osten Nordrhein-Westfalens über Jahre hinweg mehrere Frauen gefoltert hatte. Beide Opfer starben nach Monaten schwerer Misshandlung an völliger Auszehrung. Auch die ehemaligen Partner wurden verurteilt und zu dreizehn Jahren Haft verurteilt, Wilfried W. zu elf Jahren Haft.
Im Gegensatz zu seiner Ex-Frau stufte das Gericht ihn als strafrechtlich eingeschränkt ein. Während des Prozesses bestritt ein Experte seine Fähigkeit, Gut und Böse zu unterscheiden. Das Gericht folgte ihrem Beispiel und schickte Wilfried W. in eine Nervenheilanstalt. Diese Einschätzung warf jedoch bald Fragen auf. In einem späteren Gerichtsurteil hieß es, er habe die Kontrolle und trage daher die volle Verantwortung. Die „falschen Anweisungen“ wurden rückgängig gemacht. Seit 2020 verbüßt er seine Strafe in einer regulären Justizvollzugsanstalt.
Die Staatsanwälte beantragten daraufhin Sicherungsverwahrung, weil sie ihn auch nach Verbüßung seiner Strafe immer noch für gefährlich hielten und ihn inhaftieren wollten. Im Gefängnis soll die Sicherungsverwahrung die Öffentlichkeit vor gefährlichen Straftätern schützen. Die Verteidigung hielt weiterhin die Unterbringung von W. in der Psychiatrie für richtig und wollte eine Sicherungsverwahrung verhindern.
Entscheidend für die kommende Urteilsverkündung wird die Beurteilung der Frage durch psychiatrische Experten sein, ob von Wilfried W. weiterhin eine Gefahr ausgeht. Zwei am Prozess beteiligte forensische Experten kamen zu dem Schluss, dass er in seiner Freiheit wahrscheinlich erneut schwere Verbrechen gegen Frauen begehen würde. Sie sagten aus, dass er über ein hohes Maß an manipulativen Fähigkeiten, Rücksichtslosigkeit und krimineller Energie verfügte. Der Psychiater Professor Johannes Fuse sagte, er sei nicht in der Lage, Mitgefühl für seine Opfer zu zeigen oder Reue für seine Taten zu empfinden. Der Experte Professor Hans-Ludwig Kröber sagte, er habe trotz seiner Lernbehinderung „eine hohe kriminelle Intelligenz bei der Ausbeutung von Frauen“. W. hat in der Vergangenheit auch erklärt, dass es ihm aufgrund seiner soziopathischen Persönlichkeit vor allem darum gehe, „neue Frauen zu konsumieren und dann zu quälen“.
Quelle: www.dpa.com