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Härtefallförderung für soziale Einrichtungen

Steckdose
Der eingeschaltete Schutzschalter einer Mehrfachsteckdose leuchtet rot.

Sozialträger in Mecklenburg-Vorpommern können staatliche Hilfen erhalten, um steigende Energiepreise abzufedern. Anträge sollten bis zum 30. September bei den jeweiligen Kommunen eingereicht werden. „Einmalige Zahlungen bis zu 5.000 Euro sind möglich“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese (SPD) am Donnerstag in Schwerin. Die Höhe der Finanzhilfen legen die einzelnen Kantone und Gemeinden im Einzelfall fest.

Die Landesregierung hat im Mai beschlossen, den sogenannten Härtefallfonds für soziale Einrichtungen zu öffnen. Rund 4 Millionen Euro seien für Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendhilfe sowie Angebote im Jugend- und Familienbereich vorgesehen, heißt es in der Mitteilung. Auch Beratungsleistungen, darunter Schuldner- und Insolvenzberatung, können Hilfe beantragen.

Bewerben können sich Förderer und Dienstleister, denen aufgrund steigender Energiepreise größere finanzielle Belastungen entstehen. Diese Mittel können beantragt werden, wenn keine Bundesmittel zur Verfügung stehen oder die Kostensteigerung nicht bereits durch eine Leistungs- und Vergütungsvereinbarung abgedeckt ist.

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