Ein Plan zum Ausschluss kleiner und mittlerer Unternehmen, die Heizöl und Pellets zur Stromerzeugung nutzen, wird von der Härtefallverordnung des Bundes kritisiert. “Unternehmen, die diese Energieträger nutzen, dürfen nicht benachteiligt werden, und die Bundesregierung muss zu ihrem Wort stehen”, sagte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) am Freitag in Stuttgart. Entscheidung über Beschränkungen qualifizierter Energieträger, die der bisherigen Haltung der Bundesregierung widerspricht Bund gegenüber den Ländern und die öffentliche Mitteilung von Bundeskanzler Olaf Schulz (SPD).
Im Beschluss des Haushaltsausschusses heißt es, dass sich die Schwierigkeitsregulierung auf die Entlastung der Nutzer von Strom und Netzenergie beschränken soll (Gas, Wärme) und nicht auf Netzenergie ausweiten
Der Kreis des Bundeswirtschaftsministeriums teilte am Donnerstag mit, dass die Anpassung der Finanzierungsbedingungen eine Überraschung sei. Nach einem Treffen am 8. Dezember 2022 haben Bundeskanzler Olaf Schulz (SPD) und die Kanzlerinnen und Kanzler der Länder diese Botschaft auf unterschiedliche Weise öffentlich kommuniziert. Die Entscheidung über die erste Tranche ist bereits gefallen. Die bereits mit den Ländern vereinbarte Verwaltungsvereinbarung muss nun angepasst werden.
Die Härtefallhilfe dient dazu, kleinen und mittelständischen Unternehmen zusätzliche finanzielle Hilfen zu ermöglichen, wenn sie die Energiekrise besonders hart trifft. Über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds stellt der Bund den Ländern Geld zur Verfügung. Die konkrete Auszahlung und Ausgestaltung der Härteleistung obliegt den Bundesländern.