Handy am Steuer in Deutschland zu benutzen, ist verboten. Beide Hände müssen am Lenkrad liegen – dies ist die grundlegende Regel beim Fahren.
Das bedeutet, dass es verboten ist, das Telefon ans Ohr zu halten. Die Liste der Verbote ist tatsächlich viel länger.
Das Handy am Steuer darf in Deutschland während der Fahrt nicht verwendet werden
Nicht nur das Beantworten von Anrufen auf herkömmliche Weise, indem man das Smartphone ans Ohr hält, ist verboten. Viele andere Funktionen von Mobil- oder Autotelefonen stehen ebenfalls unter Verbot. Dem Fahrer ist es nicht gestattet, Nachrichten zu schreiben oder zu lesen, Anrufe abzulehnen und das Telefon abzuheben.
Dieses Verbot gilt nicht nur für Telefone, sondern gemäß Artikel 23 des Straßenverkehrsgesetzes für jedes elektronische Gerät, das zur Kommunikation, Information oder Organisation verwendet wird, wie z. B. Laptops oder Tablets.
Solche Geräte wie Smartphones dürfen während der Fahrt nur verwendet werden, wenn sie in einer speziellen Halterung angebracht sind. Die Verwendung sollte kurz sein.
Dabei sollten allgemeine Bedingungen wie Wetter, Sicht und Straßenverhältnisse berücksichtigt werden. Wenn sie die Verwendung des Telefons nicht erlauben, darf dies nicht getan werden.
Das Telefon ans Ohr zu halten ist nur erlaubt, wenn das Auto steht und der Motor vollständig ausgeschaltet ist. Selbst an der Ampel darf man nicht telefonieren. Die Strafen für Verstöße können ziemlich drastisch sein.
Wer beim Fahren eine Textnachricht liest und einen Unfall verursacht, könnte im Gefängnis landen. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (AZ: III-4 RVs 13/22) hervor. Ein Autofahrer wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt, ohne die Möglichkeit auf vorzeitige Entlassung.
Der Mann las zwei Textnachrichten und tippte eine kurze Antwort. Kurz darauf fuhr er auf drei Personen auf: Zwei Kinder erlitten schwere Verletzungen, und ihre Mutter starb. Darüber hinaus fuhr er in einer 70-km/h-Zone 15 km/h zu schnell.
Telefonieren während der Fahrt ist nur mit einer geeigneten Freisprecheinrichtung erlaubt. Das Einklemmen des Mobiltelefons zwischen Schulter und Ohr gehört nicht dazu. Die Strafe hier ist die gleiche wie für die Verletzung der Handy-Nutzungsregeln.