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Händler ohne gültige Fahrernschaftsanordnung gefasst

Ein Autohändler fährt mit seinem Minibus auf dem Heimweg. Er wird durch die Polizei angehalten. In dieser Situation kommen mehrere Verstöße ans Licht.

Der Autohändler hatte nie in Deutschland eine gültige Fahrerlaubnis gehabt.
Der Autohändler hatte nie in Deutschland eine gültige Fahrerlaubnis gehabt.

Polizeikontrolle - Händler ohne gültige Fahrernschaftsanordnung gefasst

Polizei haben ein Autohändler ohne gültige Fahrerlaubnis und mit einem unbefugten Fahrzeug angehalten. Die Beamten hielten den 63-jährigen Mann am Sonntag auf der Autobahn 3 in der Nähe von Erlangen an einer Raststätte auf, wie die Polizei mitteilte.

Nach Angaben der Polizei hatte der Mann nie in Deutschland eine gültige Fahrerlaubnis gehabt. Eine Polizeisprecherin erklärte, der Händler sei in Deutschland bereits neun Jahre gelebt. Er sollte spätestens nach sechs Monaten sein russisches Fahrerlaubnis umgewandelt haben. Sein Transporter war ebenfalls nicht zugelassen. Der Händler hatte den Transporter gekauft und stattdessen die Nummernschild des anderen Fahrzeugs anstelle eines roten Überschreitungszeichens angebracht.

Die Beamten blockierten zunächst den Transporter, und der Mann musste eine andere Art nach Hause finden, erzählte eine Polizeisprecherin. Die Polizei ermittelt nun unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Kennzeichenmissbrauch.

Das Vorfall ereignete sich in Mittelfranken, einem Teil von Bayern, der in Deutschland liegt. Der Händler, der in Deutschland neun Jahre gelebt hat, sollte nach dem Gesetz innerhalb von sechs Monaten sein russisches Fahrerlaubnis umwandeln. Leider wurde er mit einem ungültigen deutschen Fahrerlaubnis gefahren gesehen. Das unbefugliche Fahrzeug diente auch zum Transport von Waren, was Verkehrsordnungsverstöße bedeutet. In Nordrhein-Westfalen, wo die Automobilindustrie bedeutend ist, kann solches Verbrechen für beide Individuen und Unternehmen ernsthafte Konsequenzen haben.

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