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Hamburgs CDU-Chef: AfD in Parlamentspräsidium «kein Thema»

Präsidium mit AfD-Abgeordneten für CDU Hamburg kein Thema
Dennis Thering (l), Hamburgs CDU-Chef und Fraktionsvorsitzender in der Hamburgischen Bürgerschaft lächelt.

Hamburgs CDU-Chef Dennis Thering teilt die Sorge seines Vorgängers Christoph Ploß bei der Nichtbesetzung von Parlamentspräsidien mit AfD-Abgeordneten nicht. «Für uns in Hamburg ist das kein Thema», sagte Thering der Deutschen Presse-Agentur. Eine Zusammenarbeit mit der AfD werde es mit der CDU Hamburg auf keiner Ebene geben. «Wie es Christoph Ploß auch selbst sagt: Am Ende sind die besten Mittel gegen diese AfD gute Politik und die Lösung der tatsächlichen Probleme.» Und da gebe es viele Themen, um die sich die Menschen sorgten. Thering nannte dabei etwa die Sicherheit, Migrations- und Integrationsprobleme, fehlendes Wirtschaftswachstum, steigende Arbeitslosigkeit oder die Inflation.

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Ploß hatte in einem Gastbeitrag für den «Stern» geschrieben, dass ihn die im Bundestag übliche Praxis, die AfD aus dem Präsidium fernzuhalten, mit Sorge erfülle. «Bei der in nahezu jeder Sitzung von einer deutlichen Mehrheit abgelehnten Wahl eines AfD-Vertreters geht es offensichtlich nicht mehr um die zur Wahl stehenden Personen, sondern darum, einer Partei ein ihr laut demokratisch beschlossener Geschäftsordnung zustehendes Recht zu verwehren.» Deren Abgeordnete seien jedoch demokratisch gewählt und parlamentarische Minderheitenrechte seien ein hohes Gut. «Sie auszuhöhlen, birgt die viel größeren Gefahren für unsere Demokratie als ein einzelnes Mitglied eines Parlamentspräsidiums ihr zufügen könnte», schrieb Ploß.

In Hamburg sitzt ebenfalls kein AfD-Abgeordneter im Präsidium der Bürgerschaft. Dieses besteht neben der Präsidentin Carola Veit aus vier Stellvertretern und zwei Schriftführern. Diese sind mit Vertretern von SPD, Grünen, CDU und Linken besetzt. Bei deren Wahl am 24. Juni 2020 war auch ein AfD-Abgeordneter angetreten, war aber dem SPD-Gegenkandidaten deutlich unterlegen.

Grundsätzlich ist es üblich, dass jede Fraktion einen Vizepräsidenten stellt, wobei das Vorschlagsrecht für die Präsidentin der stärksten und für den Ersten Vizepräsidenten der zweitstärksten Fraktion zusteht. Es gibt aber keinen Rechtsanspruch auf ein Vizeamt, da die Abgeordneten bei der geheimen Wahl völlig frei entscheiden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind.

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