Anders als in Bayern wird es in Hamburg keine generelle Fristverlängerung für die Abgabe von Grundsteuererklärungen geben. „Stand heute, 31. Januar 2023, sind wir zu mehr als 80 Prozent beliefert und sind zuversichtlich, dass es am Ende dieser Frist weitere Aufklärungen geben wird“, sagte Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) am Dienstag. Gleichzeitig kritisierte er seinen bayerischen Kollegen Albert Füracker (CSU) für die Ankündigung einer Fristverlängerung um drei Monate bis Ende April.
„Letzte Woche haben sich beim Finanzministertreffen alle Länder darauf geeinigt, die Frist nicht zu verlängern“, sagte Dressel. „Bayern geht wieder Alleingänge.“ Solidarität und Verlässlichkeit unter den Bundesländern werde anders aussehen. “Die Fristverlängerung an dieser Stelle löst nichts, im Gegenteil: Sie schafft neue Probleme.”
Ursprünglich war die Frist für die Einreichung neuer Grundsteuererklärungen Ende Oktober 2022. Diese Frist wurde dann bundesweit bis einschließlich 31. Januar verlängert. In Bayern seien bis einschließlich Montag nur 68 Prozent der Meldungen eingegangen.