Mehr als ein Drittel der 48.270 Hamburger Beamten haben ihren Hauptwohnsitz in einem anderen Bundesland. Laut Meldeadressen leben in der Hansestadt nur 30.731 Beamte, wie aus der Antwort des Senats auf eine kleine schriftliche Anfrage des CDU-Bürgervertreters Sandro Capet hervorgeht. Die meisten nicht in Hamburg ansässigen Beamten leben in den Nachbarländern Schleswig-Holstein mit 9.918 und Niedersachsen mit 4.912.
Den Angaben zufolge stammten 290 aus Mecklenburg-Vorpommern, 116 aus Berlin, 95 aus Nordrhein-Westfalen und 60 aus Berlin. Allerdings arbeiteten laut Liste auch 51 weitere Beamte aus dem weiter entfernten Bayern in der Hansestadt. In Baden-Württemberg leben den Angaben zufolge 33 Personen, Schlusslicht ist das Saarland mit nur 4 Beamten in Hamburg.
Der Senat stellte jedoch fest, dass der Hauptwohnsitz keine endgültigen Rückschlüsse auf die tatsächliche Lebensführung zulasse. „Neben der ggf. weiter entfernten Familienwohnung kann während der Arbeitswoche auch eine andere Wohnung in Hamburg oder Umgebung genutzt werden“, entgegnete. „Grundsätzlich ist das kein Problem, solange die Arbeitsfähigkeit erworben ist“, sagte Kappe, Sprecher des CDU-Öffentlichen Dienstes der Deutschen Presse-Agentur.
Laut Senat gibt es für Beamtinnen und Beamte in Hamburg keine allgemeinen Aufenthaltsvoraussetzungen, sondern je nach Einsatzgebiet spezifische Voraussetzungen. Für Feuerwehr und Polizei gilt: „Grundsätzlich ist der Wohnort nicht mehr als 31 Kilometer vom Hamburger Hauptbahnhof entfernt. Bei Überschreitung dieser Entfernungsgrenze ist zu erklären, dass die Dienststelle innerhalb von 90 Minuten erreichbar ist .» Daher ist es verboten, mehr als 100 Kilometer vom Hauptbahnhof km entfernt zu wohnen.