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Halle-Attentäter könnte 2024 erneut vor Gericht kommen

Prozessakten:Prozessakten werden zu Beginn einer Verhandlung in einem Gerichtssaal auf einen Tisch gelegt.
Prozessakten werden zu Beginn einer Verhandlung in einem Gerichtssaal auf einen Tisch gelegt.

Halle-Attentäter könnte 2024 erneut vor Gericht kommen

Der Attentäter von Halle, Stephan B., könnte Anfang kommenden Jahres erneut vor Gericht kommen. Wie MDR Sachsen-Anhalt am Dienstag berichtete, soll der Prozess wegen einer Geiselnahme in der JVA Burg Mitte Januar beginnen. Das Landgericht Stendal teilte auf Anfrage allerdings mit, dass es bislang keine offizielle Zulassung der Anklage gebe und das Hauptverfahren noch nicht eröffnet sei. Es gebe lediglich Terminanfragen.

Im Dezember vergangenen Jahres hatte der Attentäter von Halle laut Anklage der Generalstaatsanwaltschaft zwei Bedienstete der Justizvollzugsanstalt Burg als Geiseln genommen. Ein Gutachten des Bundeskriminalamtes war Anfang April zu dem Ergebnis gekommen, dass sich der Häftling aus Bauteilen eines Tackers, einem Holzstift, Drähten und einem Metallrohr einen schussfähigen Gegenstand gebaut hatte. Er wurde inzwischen in eine Haftanstalt in Niedersachsen verlegt.

Der Attentäter war im Dezember 2020 zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Der Deutsche hatte am 9. Oktober 2019, am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur, versucht, die Synagoge von Halle zu stürmen und ein Massaker anzurichten. Als es ihm nicht gelang, ermordete er nahe der Synagoge zwei Menschen.

Quelle: www.bild.de

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