Der Strafbefehl gegen den Baden-Badener Stadtrat im Hakenkreuz-Vorfall ist in Bezug auf die erhobenen Anklagen rechtskräftig. Das gab das Landgericht Baden-Baden am Donnerstag bekannt. Dem ehemaligen AfD-Politiker Martin Kühne werden „Verwendung von Nummernschildern einer verfassungswidrigen Organisation“ und Beleidigung vorgeworfen, nachdem er zwei ukrainische Nummernschilder mit einem Hakenkreuz und den Großbuchstaben „Fuck UA“ beklebt haben soll. Dafür wurde ihm ein Strafbefehl mit einer täglichen Geldstrafe von 50 erlassen.
Die Beklagte hatte dies bestritten, hat den Einspruch gegen den Vorwurf nun jedoch teilweise zurückgezogen. Das Landgericht teilte mit, dass sich der Einspruch nun auf die Höhe des Tagessatzes beschränke.
Dies bedeutet, dass es bei den vor dem Bezirksgericht anhängigen Verfahren nicht mehr um die Anklage selbst geht. Ob es zu einer Hauptverhandlung kommt, ist unklar. Das Gericht kann auch ohne Durchführung einer Hauptverhandlung durch Beschluss entscheiden, wenn Angeklagter, Verteidiger und Staatsanwalt mit der Entscheidung des Gerichts einverstanden sind.
Im Zuge dieser Angelegenheit gab Kühne bekannt, dass er nicht mehr im Stadtrat tätig sein wolle. Er verließ auch die AfD.