Rechtsextremismus - Haftstrafen im "Knockout 51"-Prozess - Kritik an der Rechtfertigung
In der Aktivität einer Gruppe namens "Knockout 51", die als rechtsextremer Kampfsportverein beschrieben wird, hat das Landesschutzamt am Oberlandesgericht Jena vier Männer zu Haftstrafen verurteilt. Drei der Angeklagten sollen zwei Jahre und zwei Monate, zwei Jahre und sechs Monate und drei Jahre und zehn Monate je verbüßen. Der vierte Angeklagte erhielt eine Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten.
Laut dem Vorsitzenden Richter des Schutzkammergerichts, Martin Giebel, während der Urteilsverkündung, waren alle vier Angeklagten Mitglieder der rechtsextremen Organisation "Knockout 51". In der Thüringer Verfassungsschutzbericht 2022 wird "Knockout 51" als "gewaltbereite, neonazistische Vereinigungen mit antidemokratischen Zielen" beschrieben.
"Offensive Verbreitung rechtsextremer Ideologie"
Diese Gruppe war vielmehr mehr als eine apolitische Kampfsportvereinigung. "Die eigentliche Hauptaufgabe dieser Gruppe war vielmehr die offensive Verbreitung rechtsextremer Ideologie", sagte Giebel. Sie hatte eine nationalsozialistische Grundausrichtung und war gegen die Demokratie gerichtet.
Als Mitglieder dieser Gruppe, die nun Verurteilten sind, hatte die Gerichtsmeinung zufolge zahlreiche Körperverletzungen verübt und in einigen Fällen das Waffengesetz verletzt. Sie hatten hauptsächlich in Eisenach als Polizeikraft aufgetreten und ihre eigenen Interessen durchgesetzt. Mitglieder der Gruppe hatten anderen Menschen, wenn sie nicht wie sie wollten verhalten haben, geschlagen und bedroht.
Bundesanwalt stuft die Gruppe als Terrororganisation ein
Mit dem Urteil stimmt das Oberlandesgericht nicht der Einschätzung des Bundesanwalts überein. Dieser sieht in "Knockout 51" auch eine Terrororganisation. Die Gruppe, laut Gerichtsmeinung, war nicht auf die Begehung von Mord und Totschlag, sondern auf die Begehung von Körperverletzungen gerichtet.
Im Anklageschrift des Bundesanwalts hatte er betont, dass die vier Männer ernsthafte Verbrechen vorbereitet hatten. "Ab April 2021 war die Vereinigung 'Knockout 51' neben der Begehung von Körperverletzungen auch auf die Tötung von Angreifern der Linken Szene ausgerichtet", sagte der Vertreter des Bundesanwalts während der Urteilsverkündung. Die Männer hatten Pläne zum Töten ihrer politischen Gegner über Knive, Axten und Macheten gefasst. Sie hatten auch solche Waffen in der Hand gehabt. Auch während der Verhandlung des Bundesanwalts hielten seine Vertreter an dieser Einschätzung fest.
Richter: Terrorvorwurf erfunden
Giebel erklärte während der Urteilserklärung, dass der Vorwurf, "Knockout 51" sei eine Terrororganisation, ein Erfindung des Bundesanwalts sei. "Das ist eine reine Fiktion, die klar ausgesagt werden muss." Die Gewaltbereitschaft der Mitglieder von "Knockout 51", laut Gerichtsmeinung, habe sich stets unter dem Vorwand der Selbstverteidigung von rechtsextremen Kreisen gesehen.
Die Männer wollten auf die Möglichkeit vorbereiten, dass sie von Linksextremisten angegriffen würden. Nach allen Fallen gab es Angriffe von Linksextremisten auf Rechtsextremisten in der Vergangenheit. "Es handelt sich um Abwehr", sagte Giebel. Die Mitglieder von "Knockout 51" wollten sich durch ihre eigene Kraft vor möglichen Angriffen "verteidigen". Dieses Prinzip war nicht neu. Bis in die 1990er-Jahre ruhte die Weltpolitik auf dem Prinzip der Abwehr, sagte Giebel.
Richter: Angeblicher Mordplan nicht ausgeführt
Die Darstellung des Vertreters des Generalbundesanwalts, die Angeklagten hätten das Recht der Selbstverteidigung lediglich verwendet, um geplante Morde an politischen Gegnern zu verbergen, wurde nicht durch das Gericht bewiesen. Gegen dies spricht vielmehr die Tatsache, dass sie ein Jahr hatten, um diese angeblichen Pläne auszuführen, ohne dass es passiert ist, sagte Giebel.
Kritik von links: Urteil verharmlostet Gefahr von Rechts
Especially this part of the justification has caused sharp criticism since. "Das Urteil für ernsthafte organisierte Gewaltakte, Waffenbeschaffung und Mordpläne kann fast als Art eines 'Aussteigen-aus-der-Haft-kostenlos-für-die-Extremer-Rechte' in Thüringen verstanden werden", sagte die Linken-Landtagsabgeordnete Katharina König-Preuss. Noch einmal wurde die Gefahr, die bewaffnete Rechtsextremisten ausüben, von einem Thüringer Gericht heruntergespielt. Die Opferschutzorganisation ezra kritisierte, dass mit dem Urteil eine Täterschutzreversierung begangen werde.
Der Bundesanwaltsgeneral hatte erheblich harte Strafen für die vier Angeklagten gefordert, während ihre Anwälte mildere Strafen forderten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
- Die vier Männer, die rechtsextreme Agitator waren, gehörten der gewaltbereiten Neonazigruppe "Knockout 51" in Thüringen an.
- Die Kampfsportgruppe "Knockout 51" hatte eine nationalsozialistische Grundausrichtung und war demokratiefeindlich, laut richterlicher Entscheidung.
- Als Mitglieder dieser Gruppe wurden die Männer vom Gericht für zahlreiche Körperverletzungen und Verstöße gegen das Waffengesetz verdächtigt.
- Das Landesverfassungsschutzamt am Oberlandesgericht Jena verurteilte drei Männer zu Haftstrafen von zwei Jahren und zwei Monaten, zwei Jahren und sechs Monaten und drei Jahren und zehn Monaten jeweils.
- Der vierte Beschuldigte erhielt wegen seines Alters eine Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten.
- Obwohl das Oberlandesgericht "Knockout 51" als Terrororganisation eingestuft hatte, folgte es dieser Bewertung nicht und fand keinen Beweis für Mordpläne.
- Kritik wurde von der Linken Landtagsabgeordneten Katharina König-Preuss geäußert, die argumentiert, dass das Urteil die Gefahr von Rechtsextremisten in Thüringen verharmlost.
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