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Haftstrafe wegen Vergewaltigung bei Rollen- und Fesselspielen

Gefängnis:Ein Stacheldrahtzaun umzäunt das Gelände einer Justizvollzugsanstalt.
Ein Stacheldrahtzaun umzäunt das Gelände einer Justizvollzugsanstalt.

Wegen des Ignorierens des vereinbarten Stoppzeichens bei Rollen- und Fesselspielen hat das Landgericht München II einen 39-Jährigen für besonders schwere Vergewaltigung und Freiheitsberaubung zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Täter und Opfer hatten sich zuvor mehrfach einvernehmlich zum Ausleben sexueller Fantasien getroffen. Bei «Rapegames» setzten sie in Rollenspielen Vergewaltigungsszenarien um. Bei einem der Treffen jedoch setzte sich der Mann dabei auch über die Grenzen der Frau hinweg, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Weil er dabei ein besonderes Vertrauensverhältnis ausgenutzt habe, sei eine Bewährungsstrafe nicht mehr vertretbar gewesen.

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